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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 30/1994

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 1., 15. u. 23. 6. 94, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland882
Bek. v. 23. 6. 94, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland882
Bek. v. 17. u. 30. 6. 94, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland882
Bek. v. 3. 6. 94, Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland882
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 8. 6. 94, Auswirkungen der „Bahnreform“ auf die Durchführung der Konkurrenzvorschriften beim Ortszuschlag883
Bek. v. 8. 7. 94, TV für die Waldarbeiter des Bundes im Tarifgebiet West und im Tarifgebiet Ost883
RdSchr. v. 27. 6. 94, Fahrkostenzuschuß für die regelmäßigen Fahrten zwischen Wohnung und Dienststätte für Bundesbedienstete, die aus dienstlichen Gründen nicht in der Nähe ihrer Dienststätte wohnen können; Anwendung auf Trennungsgeldempfänger, denen ihres Amtes wegen amtliche unentgeltliche Unterkunft bereitgestellt wird884
RdSchr. v. 28. 7. 94, Beihilfevorschriften (BhV); Befreiung vom Abschlag bei verordneten Arznei- und Verbandmitteln884
RdSchr. v. 5. 8. 94, R über die Zahlung von Fahrkostenzuschüssen für regelmäßige Fahrten zwischen Wohnung und Dienststätte für Bundesbedienstete, die aus dienstlichen Gründen nicht in der Nähe ihrer Dienststätte wohnen können (Fahrkostenzuschuß-Richtlinie)885
LZV. Leitungsstab; Zivile Verteidigung
RdSchr. v. 3. 8. 94, Vereinbarung über die Freistellung von Wehrpflichtigen nach § 8 Abs. 2 des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes – KatSG – (§ 13 a Abs. 1 des Wehrpflichtgesetzes – WPflG –) vom 18. September 1980885
P. Polizeiangelegenheiten
Erl. v. 2. 8. 94, Vorl. Organisations- und Dienstpostenplan des Bundesgrenzschutzes (ODP); Bahnpolizei – Verlegung von Dienststellen –885
Erl. v. 10. 8. 94, Vorl. Organisations- und Dienstpostenplan des Bundesgrenzschutzes (ODP); Flughafen München886
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 15. 6. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Eis mit Pflanzenfett unter Mitverwendung von Molke und Molkenerzeugnissen886
Bek. v. 17. 6. 94, Änderung und Verlängerung der Ausnahmegenehmigung gem. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für die Verwendung von Zitronensäure-Ester der Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren für die Herstellung von Nahrung auf der Basis von aus Casein durch enzymatische Hydrolyse hergestellten Peptiden886
Bek. v. 20. 6. 94, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Eis mit Pflanzenfett887
Nichtamtlicher TeilSeite
Bek. v. 20. 6. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden887
Bek. v. 21. 6. 94, Verlängerung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 5 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diät-Fruchtnektaren mit Zusatz des Süßstoffes Aspartam887
Bek. v. 22. 6. 94, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Marzipan-Artikels ohne Zuckerzusatz mit einem Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Lactit887
Bek. v. 27. 6. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden887
Bek. v. 28. 6. 94, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von jodiertem Speisesalz mit einem Zusatz von Kaliumfluorid888
Bek. v. 28. 6. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für die Verwendung von – Eierlackfarben mit einem Zusatz von bis zu 1 % Ethylmethylketon sowie – Eierlackfarben mit einem Zusatz von bis zu 1 % Ethylmethylketon und von Glimmer (Schichtsilikate) zum Färben von Eiern888
Bek. vom 29. 6. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diät-Mandel- und Haselnußkrokant mit Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Isomalt890
Bek. v. 30. 6. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden891
Anordnung v. 29. 6. 94 über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit891
Bundesministerium für Forschung und Technologie
Erl. v. 22. 2. 94 über die Organisation des Deutschen Historischen Instituts in Rom, Paris und Florenz892
Personalnachrichten
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung894
Auswärtiges Amt894
Bundesministerium des Innern895
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit895
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung896
Buchbesprechung
Deutsche Wiedervereinigung896
metis