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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 42/1998

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
RL v. 7. 10. 98 (zu § 2 AuslG und § 3 DVAuslG) über die Einreise und den Aufenthalt der Mitglieder diplomatischer Missionen, konsularischer Vertretungen sowie der Mitglieder internationaler Organisationen in Deutschland, die ständig im Geltungsbereich des Ausländergesetzes tätig sind870
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 19. 10. 98, Altersteilzeitbeschäftigung für Beamte aufgrund der Neuregelung im Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 1998 (BBVAnpG 98)870
RdSchr. v. 19. 10. 98, Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts (Reformgesetz) v. 24. 2. 1997 (BGBl. I S. 322); Anmerkungen zu den ersten Durchführungshinweisen873
RdSchr. v. 28. 10. 98, Wechselschichtdienst- und Schichtdienstzulagen nach § 20 EZulV873
RdSchr. v. 29. 10. 98, Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes; 24. Änderungstarifvertrag v. 20. 5. 1998 zum Tarifvertrag über die Versorgung der Arbeitnehmer des Bundes und der Länder sowie von Arbeitnehmern kommunaler Verwaltungen und Betriebe (Versorgungs-TV)873
O. Verwaltungsorganisation; KBSt; Kommunalwesen, Protokoll; Zivile Verteidigung; Statistik
Bek. v. 23. 10. 98, Herausgabe der 2. Lieferung zur 2. Auflage des Datensatzes für das Meldewesen – Einheitlicher Bundes-/Länderteil – (DSMeld)876
Bundesministerium der Finanzen
Haushalt
RdSchr. v. 12. 10. 98, Erhebung und Buchung von Mahnkosten und Mahngebühren bei Forderungen des Bundes und Mahnung durch die Bundeskassen877
Bek. v. 10. 9. 98, Amtliche Neuerscheinungen „Finanzbericht 1999“878
RdSchr. v. 13. 10. 98, Nutzung, Aussonderung und Verwertung von Dienstkraftfahrzeugen und Autotelefonen878
Nichtamtlicher TeilSeite
Bek. d. BAnstPT v. 1. 10. 98, 1. und 2. Nachtrag zur Satzung der BKK POST, Betriebskrankenkasse für Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Deutsche Telekom AG (DIE BKK POST) i. d. F. v. 20. 1. 1998879
Bek. d. BAnstPT v. 21. 10. 98, 49. Änd. der Satzung der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP)880
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 15. 9. 98, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden881
Bek. v. 5. 10. 98, Änd. der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit einem Zusatz von Magnesiumcitrat und Zinksulfat881
Bek. v. 6. 10. 98, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Mineralstoff-/Vitamin-Supplements (Brausetablette) mit Zusatz von Zinkacetat und Kaliumjodid881
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
AVwV v. 29. 9. 98 zur Änd. der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahnen des gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienstes des Bundes (APO-Bau Bund)882
Erl. v. 29. 9. 98, Änd. des Durchführungserlasses zur Neufassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahnen des gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienstes des Bundes (APO-Bau Bund)882
Bek. v. 15. 10. 98, Entschließung v. 16. 9. 1998 der Ministerkonferenz für Raumordnung „Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm“882
Erl. v. 19. 10. 98, Sicherheitshandbuch für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen; Einleitung des Überprüfungsverfahrens bei nicht vorliegender „ materieller Sicherheit“883
Buchbesprechung
Die Bundesrepublik Deutschland, Staatshandbuch: Bayern884
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