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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 40/1996

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 25. 9., 4., 11. u. 15. 10. 96, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland836
Bek. v. 11. u. 14. 10. 96, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland836
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
Bek. v. 22. 10. 96, Prüfungsordnung für die Durchführung von Prüfungen zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse nach § 4 Abs. 2 Ausbilder-Eignungsverordnung öffentlicher Dienst836
O. Verwaltungsorganisation; Protokoll; Kommunalwesen, Statistik, Zivile Verteidigung
Bek. d. Geschäftsstelle Sachverständigenrat „Schlanker Staat“ v. 31. 10. 96, Kongreß und Messe „Schlanker Staat“ in Düsseldorf840
A. Ausländer- und Asylangelegenheiten
Erl. v. 15. 10. 96 über das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl)840
Seite
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 13. 8. 96, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 5 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines diätetischen Lebensmittels zur Ernährung von Frühgeborenen841
Bek. v. 16. 8. 96, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Frischkäsezubereitungen, denen die Zusatzstoffe Sorbinsäure (E 200) und/oder Kaliumsorbat (E 202) zugesetzt werden841
Bek. v. 21. 8. 96, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von bilanzierten Diäten für Klein- und Schulkinder, Heranwachsende und Erwachsene unter Verwendung von Kaliumfluorid n. § 14 b Diätverordnung841
Bek. v. 23. 8. 96, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 5 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer bilanzierten Diät zur ausschließlichen Ernährung als Trink- und Sondennahrung für Heranwachsende und Erwachsene mit einem Zusatz von Selen841
VwV v. 17. 10. 96 über den Monitoring-Plan für das Jahr 1997 (AVV Lebensmittel-Monitoringplan 1997 – AVV LMP 1997)842
Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
Erl. v. 23. 9. 96, Öffentliches Auftragswesen in der EU; Empfehlung zur Anwendung der CPV-Nomenklatur (CPV = Common Procurement Vocabulary)849
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