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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 8/1993

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 14. u. 23. 12. 92 u. 6. 1. 93, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland126
Bek. v. 9., 23., 28. 12. 92 u. 4. 1. 93, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland126
Bek. v. 15., 23. u. 29. 12. 92, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland127
Bek. v. 6. 1. 93, Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland127
Bek. v. 4. 1. 93, Vorschlagwesen in der Bundesverwaltung127
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 26. 11. 92, Gewährung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung an im Beitrittsgebiet tätige Bundesbedienstete128
Bek. v. 11. 1. 93, Beamtenversorgung128
RdSchr. v. 23. 11. 92, Richtlinie über die Zahlung von Fahrkostenzuschüssen für regelmäßige Fahrten zwischen Wohnung und Dienststätte für Bundesbedienstete, die aus dienstlichen Gründen nicht in der Nähe ihrer Dienststelle wohnen können128
RdSchr. v. 4. 1. 93, Fahrkostenerstattung; BahnCard und Bahn-Card First129
RdSchr. v. 25. 1. 93, Beihilfevorschriften des Bundes130
Vt. Vertriebene, Aussiedler, Ostdeutsche Kulturarbeit
Bek. v. 22. 12. 92, Richtlinie des BMI für die Zahlung einer einmaligen Überbrückungshilfe der Bundesregierung143
K. Kultur
Bek. v. 12. 1. 93, Bund-Länder-Abkommen zur Ergänzung und Änderung des Abkommens über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung „Preußischer Kulturbesitz“143
Seite
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 10. 12. 92, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Halsbonbons mit dem Zuckeraustauschstoff Maltidex 100 (Maltisirup)145
Bek. v. 17. 12. 92, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diät-Nougat, Diät-Lebkuchen und Diät-Elisenlebkuchen unter Verwendung des Zuckeraustauschstoffes Isomalt145
Bek. v. 18. 12. 92, Verlängerung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Süßwaren (Hartkaramellen) mit dem Zuckeraustauschstoff Isomalt und dem Süßstoff Aspartam145
Bek. v. 21. 12. 92, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von brennwertverminderten, diätetischen feinen Backwaren (Mürbegebäck) für Diabetiker mit einem Zusatz von Polydextrose, Zuckeraustauschstoff Isomalt und den Süßstoffen Acesulfam-K und Aspartam145
Bek. v. 21. 12. 92, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer Nuß-Nougat-Creme mit einem Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Lactiol146
Bek. v. 23. 12. 92, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fruchtzubereitungen mit dem Süßstoff Aspartam zur Herstellung von Diät-Fruchtquarkzubereitungen sowie der mit diesen Fruchtzubereitungen hergestellten Fruchtquarkzubereitungen146
Bek. v. 23. 12. 92, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Zuckerwaren (Lutscher) mit Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Lactiol und des Süßstoffes Aspartam146
Bek. v. 30. 12. 92, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden147
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