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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 22/2001

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
RdSchr. v. 2. 7. 01, Auslandstrennungsgeld; Änd. der Anlage 8 zum Bezugsrundschreiben426
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
Bek. d. BPersA v. 14. 5. 01, Beschl. Nr. 46/2001429
Bundesministerium der Finanzen
Bek. d. BAnst PT v. 3. 7. 01, Bek. der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) über die vom Verwaltungsrat der PBeaKK gefassten Beschlüsse zur 39. Änd. der Satzung der PBeaKK429
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Bek. v. 18. 4. 01, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Kapselform mit Zusatz von Zink434
Bek. v. 18. 4. 01, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Kapselform mit Zusatz von Eisen435
Seite
Bek. v. 20. 4. 01, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels „A-Z Komplex Kapseln Standard‘‘ und „A-Z Komplex Kapseln mit Spurenelementen und Vitaminen‘‘ 435
Bek. v. 26. 4. 01, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von Zink in Form einer Brausetablette435
Bek. v. 10. 5. 01, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Brausetabletten mit 12 Vitaminen zur Nahrungsergänzung436
Bek. v. 10. 5. 01, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Brausetabletten mit 12 Vitaminen plus Calcium, Magnesium und Zink zur Nahrungsergänzung436
Bek. v. 10. 5. 01, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Brausetabletten mit 12 Vitaminen sowie Calcium und Magnesium zur Nahrungsergänzung437
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Erl. v. 6. 6. 01, Vergabehandbuch für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen (VHB) – Ausgabe 2000437
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