Direkt zum Inhalt

Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 9/1990

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 21. 2. 90, Diplomatische Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland130
Bek. v. 14., 15. 2. u. 1. 3. 90, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland130
Bek. v. 1. 3. 90, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland130
Bek. v. 12. 2. 90, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland130
Der Bundesminister des Innern
D. Öffentlicher Dienst
Bek. v. 28. 2. 90, Ausschreibung eines Lehrgangs zum Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse nach der Ausbilder-Eignungsverordnung öffentlicher Dienst131
O. Verwaltungsorganisation, Kommunalwesen, Statistik
Bek. v. 6. 3. 90, Nutzungsrechte an Programmen für die Datenverarbeitung bei Erstellung durch Angehörige des öffentlichen Dienstes131
Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
Bek. v. 15. 2. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von diätetischen, alkoholfreien Erfrischungsgetränken sowie darin verwendeter Grundstoffe mit Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K132
Bek. v. 16. 2. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von brennwertarmen Erfrischungsgetränken unter Mitverwendung von Grundstoffen mit Zusatz der Süßstoffe Aspartam, Acesulfam-K, Saccharin und Cyclamat132
Bek. v. 16., 19. u. 21. 2. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von – Eis mit Pflanzenfett und – Eis mit Pflanzenfett und Pflanzeneiweiß133
Seite
Bek. v. 19. 2. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Gummibonbons mit einem Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Lycasin® und der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K134
Bek v. 19. 2. 90, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 i.V. m. § 47 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen von Süßstofftabletten mit einem Zusatz des Süßstoffes Aspartam135
Bek v. 19. 2. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Sahnestand-Produkten mit einem Zusatz von 10 g/kg kolloidaler Kieselsäure135
Bek. v. 19. 2. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 i.V. m. § 47 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen von Tofu unter Mitverwendung von Glucono-delta-Lacton (GdL)136
Bek. v. 19. 2. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Kaugummi mit einem Zusatz des Süßstoffes Aspartam136
Bek. v. 20. 2. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 i.V. m. § 47 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen von Bonbons mit einem Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Palatinit® (Isomalt)137
Bek. v. 20. 2. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 für das Herstellen und Inverkehrbringen von Weichkaramellen mit einem Zusatz der Zuckeraustauschstoffe Lycasin(R) und Xylit137
Bek. v. 20. 2. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Hartkaramellen mit einem Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Isomalt und des Süßstoffes Aspartam138
Bek. v. 21. u. 27. 2. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Eis mit Pflanzenfett und Pflanzeneiweiß138
Bek. v. 21. 2. 90, Verlängerung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer diätetischen Streusüße auf der Basis von löslichem Eiweiß mit Süßstoff Asparam139
Bek. v. 27. 2. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von – Eis mit Pflanzenfett und Molkeneiweiß und – Eis mit Pflanzenfett und Pflanzeneiweiß139
Bek. v. 28. 2. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Eis mit Pflanzenfett140
metis