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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 6/2008

Amtlicher TeilSeite
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Gruppe K 4; Geschichte und Erinnerung
Bek. v. 3. 12. 07, Änderung der Satzung der Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung.107
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesversicherungsamt
Bek. v. 24. 1. 08, Dienstsiegel107
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 20. 11. 07, Durchführung des § 257 Abs. 2 SGB V; Durchschnittlicher allgemeiner Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen108
RdSchr. v. 19. 12. 07, Tarifvertrag über Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 20. 6. 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (UmzugsTV) vom 24. 6. 1996; 6. ÄndTV zum Umzugs-TV vom 22. 11. 2007109
Bek. v. 28. 12. 07, Tarifvertrag über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr (TV UmBW) vom 18. 7. 2001; Bekanntgabe 2. ÄndTV zum TV UmBw vom 4. 12. 2007109
Bek. v. 15. 1. 08, Grundordnung der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (GO-FH Bund)116
Seite
Bundesministerium der Finanzen
Haushalt
Erl. v. 23. 1. 08, Dienstwohnungsvorschriften; Entgelt bei Anschluss der Heizung an dienstliche Versorgungsleitungen gem. § 26 Abs. 3 Satz 2 DWV; Festsetzung für den Abrechnungszeitraum 2006/2007.122
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. v. 24. 10. 07, Verlängerung und Erweiterung einer Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von Eierschalenlacken unter Verwendung von Schellack E 904, Kopal und Benzylalkohol123
Bek. v. 16. 11. 07, Verlängerung und Erweiterung einer Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von Eiern mit Eierschalenlacken, die unter Verwendung von Schellack E 904, Kopal und Benzylalkohol hergestellt werden123
Bek. v. 11. 12. 07, Änderung und Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränkes mit Zusatz von Guarana, Taurin, Glucuronolacton und Inosit124
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Erl. v. 27. 12. 07, Änderung der Schwellenwerte – Verordnung (EG) Nr. 1422/2007 der Kommission vom 4. 12. 2007124
Erl. v. 17. 1. 08, Eignungsnachweise durch Präqualifikationen bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben125
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