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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 09-10/2020

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium der Finanzen
Haushalt
RdSchr. v. 20.2.20, Haushaltssystematik des Bundes (VV-HS); Beschlüsse der 13. Sitzung des Gremiums zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens nach § 49a HGrG166
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bek. v. 19.2.20, Bekanntmachung von Technischen Regeln; TRGS 420 „Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition”199
Bek. v. 19.2.20, Bekanntmachung von Technischen Regeln; TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte”199
Bek. v. 19.2.20, Bekanntmachung von Technischen Regeln; TRGS 903 „Biologische Grenzwerte (BGW)”200
Bek. v. 19.2.20, Bekanntmachung von Technischen Regeln; TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe”201
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. v. 24.1.20, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von Lycopin201
Bek. v. 5.2.20, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 des LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von frischen Pfifferlingen, die Rückstände bis zu 1,0 mg/kg DEET enthalten202
Bek. v. 6.2.20, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 des LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von getrockneten Steinpilzen und Morcheln, die Rückstände von bis zu 1,0 mg/kg DEET enthalten202
Bek. v. 7.2.20, Verlängerung, Änderung und Erweiterung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 des LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von getrockneten Rosenblütenblättern, die Rückstände bis zu 0,14 mg/kg DEET enthalten202
metis