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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 12/2006

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 3. 1. 06, § 3 Abs. 3 Trennungsgeldverordnung; Sachbezugswerte ab. 1. 1. 2006222
RdSchr. v. 6. 1. 06, Durchführung der Beihilfevorschriften des Bundes; Beitragszahlung für Pflegepersonen222
RdSchr. v. 14. 11. 05, Durchführung des § 257 SGB V; Durchschnittlicher allgemeiner Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung222
RdSchr. v. 21. 12. 05, Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ) v. 5. 5. 1998; Mindestnettobeträge 2006222
RdSchr. v. 28. 12. 05, § 24 Abs. 6 TVöD; Pauschalierung von Zeitzuschlägen einschl. des Stundenentgelts für Überstunden223
Bundesministerium der Finanzen
Haushalt
RdSchr. v. 14. 12. 05, Neuorganisation des Kassenwesens des Bundes223
RdSchr. v. 22. 12. 05, Auslandszahlungsverkehr224
Bek. d. BAnst PT v. 21. 12. 05, Neue Amtsperiode des Verwaltungsrates der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK); Bestellung des Vorstands der PBeaKK224
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. d. BVL v. 24. 11. 05, Änd. und Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränkes mit Zusatz von Taurin, Glucuronolacton und Inosit sowie für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Grundstoffes für dieses Erfrischungsgetränk225
Bek. d. BVL v. 15. 12. 05, Ausnahmegenehmigung n. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Erfrischungsgetränkes mit Zusatz von Sauerstoff in verschiedenen Geschmacksrichtungen226
Seite
Bek. d. BVL v. 22. 12. 05, Ausnahmegenehmigung n. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit dem Zusatz von L-Carnitintartrat226
Bek. d. BVL v. 22. 12. 05, Änd. und Verlängerung der Ausnahmegenehmigung n. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von Omega-3-Fettsäureethylester als Lebensmittelzusatzstoff zu ernährungsphysiologischen Zwecken227
Bek. d. BVL v. 22. 12. 05, Erweiterung der Ausnahmegenehmigung n. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von Streichfetten mit erhöhtem Zusatz von Vitamin D227
Bek. d. BVL v. 22. 12. 05, Ausnahmegenehmigung n. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von Frühstückscerealien mit Zusatz von Eisen227
Bek. d. BVL v. 23. 12. 05, Erweiterung einer Ausnahmegenehmigung n. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von Omega-3-Fettsäureethylester228
Bek. d. BVL v. 28. 12. 05, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von Frühstückscerealien mit Zusatz von Eisen(III)-diphosphat als angereichertes Lebensmittel228
Bek. d. BVL v. 29. 12. 05, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen von Speisen unter Verwendung von jodiertem Speisesalz mit Zusatz von Kaliumfluorid oder Natriumfluorid, die zur Abgabe an Verpflegungsteilnehmer in der Einrichtung zur Gemeinschaftsverpflegung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe in Münster bestimmt sind228
Bek. d. BVL v. 5. 1. 06, Änd. und Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von Tafelwasser unter Zusatz von Magnesiumchlorid anstelle von Magnesiumcarbonat229
Bek. d. BVL v. 5. 1. 06, Ausnahmegenehmigung n. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Tafelwassers, dem Sauerstoff zugeführt wurde229
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Erl. v. 22. 11. 05, Standardleistungsbuch für das Bauwesen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) –S TLB-Bau230
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Erl. v. 21. 12. 05, Stoffpreisgleitklausel für Stahl in Bauverträgen233
metis