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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 24/1994

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 31. 5. 94, Diplomatische Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland750
Bek. v. 25., 26., 30. 5. und 1. 6. 94, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland750
Bek. v. 25. u. 30. 5. 94, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland750
Bek. v. 27. 5. u. 6. 6. 94, Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland751
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 20. 5. 94, Gewährung von Beihilfe an teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer751
Bundesministerium der Finanzen
Haushalt
RdSchr. v. 4. 5. 94, Bestimmungen für die Auszahlungen und den rechnungsmäßigen Nachweis der Besoldungen und Vergütungen bei Versetzung und Abordnung (Versetzung/Abordnung NachwBest)752
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bek. v. 5. 7. 94, Ausschreibung 18. Bundeswettbewerb 1995 „ Unser Dorf soll schöner werden“756
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 26. 4. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Frühstückscerealien mit einem Zusatz von Eisen758
Bek. v. 29. 4. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Eierlackfarben mit einem Zusatz von Glimmer (Schichtsilikate); Erweiterung um einen Zusatz von bis zu 1 % Ethylmethylketon758
Bek. v. 3. 5. 94, Änderung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von mit Vitaminen A und D angereichertem Speiseöl als vitaminisiertes Lebensmittel759
Bek. v. 6. 5. 94, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Eis mit Pflanzenfett unter Mitverwendung von Maltodextrin759
Bek. v. 6. 5. 94, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von – Eis mit Pflanzenfett und – Eis mit Pflanzenfett und Molke und Molkenerzeugnissen759
Nichtamtlicher TeilSeite
Bek. v. 6. 5. 94, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für die Verwendung von Farbstoffzubereitungen mit einem Zusatz von Glimmer (Schichtsilikate) zum Färben von Eiern759
Bek. v. 9. 5. 94, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von diätetischen Süßwaren (Hartkaramellen) auf Polydextrose-Basis mit Zusatz des Süßstoffes Aspartam760
Bek. v. 9. 5. 94, Erweiterung und Verlängerung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diät-Fruchtquark unter Verwendung von Fruchtzubereitungen mit Zusatz des Süßstoffes Aspartam760
Bek. v. 9. 5. 94, Verlängerung und Änderung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fruchtzubereitungen mit Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K zur Herstellung von Diät-Fruchtjoghurts sowie der mit diesen Fruchtzubereitungen hergestellten Diät-Fruchtjoghurts760
Bek. v. 9. 5. 94, Erweiterung und Verlängerung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fruchtzubereitungen mit Zusatz des Süßstoffes Aspartam zur Herstellung von Diät-Fruchtjoghurts sowie der mit diesen Fruchtzubereitungen hergestellten Diät-Fruchtjoghurts760
Bek. v. 9. 5. 94, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von brennwertverminderter Diät-Fruchtbuttermilch unter Verwendung von Diät-Fruchtzubereitungen mit Zusatz des Süßstoffes Aspartam und Acesulfam-K760
Bek. v. 9. 5. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von halbgefrorenen Getränkevarianten mit einem Zusatz von bis zu 150 mg/l Natriumbenzoat761
Bek. v. 10. 5. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Speiseeis unter Mitverwendung von Molke und Molkenerzeugnissen; Erweiterung, Änderung und Verlängerung762
Buchbesprechung
Betriebsverfassungsrecht762
Bürgerliches Recht762
Subsidiarität763
metis