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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 3/1975

Amtlicher TeilSeite
Veröffentlichungen des Bundes
Auswärtiges Amt
Bek. v. 12., 16., 18., 20., 23. 12. 74 u. 3. 1. 75, Ausländische Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland38
Bek. v. 23., 27. 12. 74 u. 3. 1. 75, Botschaften der Bundesrepublik Deutschland im Ausland38
Bek. v. 10. 12. 74, Konsulate der Bundesrepublik Deutschland im Ausland38
RdSchr. v. 11. 12. 74, Bezeichnung von Konsularbezirken, in denen Konsularbeamte befugt sind, Eheschließungen vorzunehmen und zu beurkunden39
Der Bundesminister des Innern
Z. Zentralabteilung
Erl. v. 3. 1. 75, Auszahlung und rechnungsmäßiger Nachweis der Besoldungen und Vergütungen bei Versetzung und Abordnung; a) Erstattung der Stellenzulage nach der Vorbemerkung Nr. 5 der Anl. I BBesG oder der entsprechenden tarifrechtlichen Vorschrift innerhalb der Bundesverwaltung; b) Neufassung41
Bek. v. 19. 12. 74, Nachweis militärischer Dienstzeiten47
D. Beamtenrecht und sonstiges Personalrecht des öffentlichen Dienstes
Bek. v. 11. 12. 74, Neuregelung der tariflichen Vorschriften über Arbeitszeit und Zeitzuschläge; Berichtigung47
RdSchr. v. 17. 12. 74, Änderung der Richtlinie für das Gewähren von Mietbeiträgen an Bundesbedienstete mit Anspruch auf Trennungsgeld (Mietbeitragsrichtlinie)47
ÖS. Öffentliche Sicherheit
Bek. v. 7. 1. 75, Zulassung von Spielgerätebauarten48
Sonstige Veröffentlichungen
Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland
Beschl. v. 7. 11. 74, Vereinbarung über die Abiturprüfung der neugestalteten gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II49
Beschl. v. 7. 11. 74, Rahmenordnung für die Ausbildung von staatlich geprüften Betriebswirten52
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