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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 34/1996

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 1., 7., 14. u. 28. 8. 96, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland676
Bek. v. 1. u. 28. 8. 96, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland676
Bek. v. 26. 8. 96, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland676
Bek. v. 19., 22. u. 23. 8. 96, Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland676
Bundesministerium des Innern
Z. Zentralabteilung
Erl. v. 13. 8. 96, Änderung der Schwerbehindertenrichtlinien – BMI677
D. Öffentlicher Dienst
VwV v. 28. 8. 96 zur Beteiligung der Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften bei der Vorbereitung allgemeiner beamtenrechtlicher Regelungen (§ 94 des Bundesbeamtengesetzes)677
Bek. v. 14. 8. 96, Festsetzung des Bemessungsfaktors nach § 13 Abs. 3 des Gesetzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung678
Erl. v. 30. 8. 96 über die Einrichtung der Zentralstelle für Arbeitsschutz678
Bundesministerium der Finanzen
RdSchr. v. 2. 7. 96, Änderung von Vordrucken des automatisierten Verfahrens für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (HKR-Verfahren) Vordruck F 14679
Seite
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 4. 7. 96, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von koffeinhaltigen Limonaden mit mehr als 250 mg Koffein/l sowie mit Zusatz von Tarin, Inosit und Glucuronolacton684
Bek. v. 11. 7. 96, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer koffeinhaltigen Limonade „Coca-Cola-light“ mit einem Gehalt von höchstens 10 mg des Schaumverhütungsmittels Dimethylpolysiloxan (E 900) je Liter verzehrsfertiges Getränk, die zur Abgabe im offenen Ausschank bestimmt ist686
Bek. v. 11. 7. 96, Änderung und Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von jodiertem Speisesalz mit einem Zusatz von Kaliumfluorid; 3. Änderung und 2. Verlängerung687
Bek. v. 12. 7. 96, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Zuckerlutschern mit Lakritzgeschmack mit einem Zusatz von bis zu 2 % Ammoniumchlorid687
Bek. v. 15. 7. 96, Erweiterung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von „ Nestea Zitrone“ und „Nestea Pfirsich“ mit einem Konservierungsstoffgehalt von höchstens 250 mg Sorbinsäure (E 200) und 150 mg Benzoesäure (E 210) je Liter verzehrfertiges Getränk, die zur Ausgabe im offenen Ausschank bestimmt sind688
Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
Erl. v. 26. 6. 96, Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Ausgabe 1996 (Ergänzungsband zur VOB-Ausgabe 1992)689
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