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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 2/1996

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 12. 12. 95, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland18
Bek. v. 6. 12. 95, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland18
Bek. v. 11. 12. 95, Konsulate der Bundesrepublik Deutschland im Ausland18
Bek. v. 20. 11. 95, Verzeichnis der Staatennamen für den amtlichen Gebrauch in der Bundesrepublik Deutschland18
Bundesministerium des Innern
Z. Zentralabteilung
Erl. v. 21. 12. 95 über die Eingliederung der Akademie für zivile Verteidigung in das Bundesamt für Zivilschutz26
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 15. 12. 95, Jahressteuergesetz (JStG) 1996 vom 11. Oktober 1995 (BGBl. I S. 1250) i.d.F. des Jahressteuer-Ergänzungsgesetzes (JStErgG) 1996; Auswirkungen auf die Zahlung von Reisekosten (Tagegeld) und Trennungsgeld ab 1. Januar 199626
RdSchr. v. 14. 12. 95, Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung; Dynamisierungsfaktoren nach § 181 Abs. 4 SGB VI für die Durchführung der Nachversicherung im Jahr 199627
Seite
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 8. 12. 95, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fleischerzeugnissen mit Zusatz von Isoascorbinsäure (E 315) oder Natriumisoascorbat (E 316)28
Bek. v. 8. 12. 95, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden28
Bek. v. 12. 12. 95, Änderung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Halsbonbons mit dem Zuckeraustauschstoff Maltidex 100 (Maltitolsirup)29
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
R v. 30. 11. 95 für die Fachkunde von verantwortlichen Personen in Anlagen zur Herstellung von Brennelementen für Kernkraftwerke29
Bek. v. 6. 12. 95 zu der R für den Schutz von Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktoren gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter32
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