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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 34/1986

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 19. 11. 86, Diplomatische Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland622
Bek. v. 11., 17. u. 18. 11. 86, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland622
Bek. v. 17. u. 18. 11. 86, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland622
Bek. v. 24. u. 25. 11. 86, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland622
Der Bundesminister des Innern
Z. Zentralabteilung
Bek. v. 15. 10. 86, Neufassung der Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes623
D. Beamtenrecht und sonstiges Personalrecht des öffentlichen Dienstes
VwV v. 28. 11. 86 zu § 79 BBG; Ersatzleistung für Sachschäden, die Beamte oder ihre Familienangehörigen durch Gewaltaktionen erleiden632
RdSchr. v. 5. 12. 86, VwV zu § 79 BBG über die Ersatzleistungen für Sachschäden, die Beamte oder ihre Familienangehörige durch Gewaltaktionen erleiden; Nachvollzug im Tarifbereich632
Bek. v. 10. 11. 86, Kürzung der Ausbildungszeit durch freie Tage632
O. Verwaltungsorganisation, Kommunalwesen, Statistik
Bek. v. 12. 11. 86, Rahmengrundsätze für die gleitende Arbeitszeit in der Bundesverwaltung635
Seite
Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
Bek. v. 27. 10. 86, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für Herstellung und Vertrieb eines diätetischen Lebensmittels mit Zusatz von Mineralstoffen und Spurenelementen „Alfaré“ für Säuglinge und Kleinkindernahrung641
Bek. v. 10. 11. 86, Ausnahmegenehmigung n. § 37 i.V. mit § 47 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen von Kaugummi (Bubble Gum) mit einem Zusatz von Aspartam641
Bek. v. 10. 11. 86, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für Herstellen und Inverkehrbringen von „Spezi-Light“, einer koffeinhaltigen Brause unter Mitverwendung des Süßstoffes Aspartam642
Bek. v. 13. 11. 86, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für Herstellung bzw. Import und Inverkehrbringen von diätetischen Tafelsüßstoff-Zubereitungen mit dem Süßstoff Acesulfam-K642
Bek. v. 25. 11. 86, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für die Mitverwendung von Molke und Molkenerzeugnissen bei der Herstellung von Speiseeis642
Bek. v. 7. 12. 86, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 5 LMBG für das Inverkehrbringen eines unter Verwen- dung von Glutaraldehyd und gesättigten Triglyceriden hergestellten Kunstdarmes aus Rinderspalthäuten der Firma Teepak, Inc. Illinois, USA, in der Bundesrepublik Deutschland643
Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
RdSchr. v. 13. 11. 86, Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen und der Immissionen643
metis