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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 16/1990

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 17. u. 23. 4. 90, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland310
Bek. v. 17. 4. 90, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland310
Bek. v. 11. 4. 90, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland310
Bek. v. 18. 4. 90, Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland310
Bek. v. 26. 4. 90, Verzeichnis der ausländischen Staatennamen für den amtlichen Gebrauch in der Bundesrepublik Deutschland311
Der Bundesminister des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 5. 4. 90, Änderung der Mietbeitragsrichtlinie317
IS. Innere Sicherheit
Bek. v. 25. 4. 90, Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen gem. § 5 der V über das Verfahren bei der Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Veranstaltung anderer Spiele i.S.d. § 33 d, Abs. 1 GewO317
Seite
Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
Bek. v. 20. 4. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Weichkaramellen mit einem Zusatz der Zuckeraustauschstoffe LycasinR (Maltisirup) und Mannit318
Bek. v. 23. 4. 90, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für die Einfuhr und das Inverkehrbringen verschiedener Säuglingsnahrungen auf Milch- bzw. Sojaproteinbasis318
Bek. v. 23. 4. 90, Ausnahmegnehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von brennwertverminderten Fruchtjoghurts unter Mitverwendung von Grundstoffen mit einem Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K318
Bek. v. 30. 4. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von – Eis mit Pflanzenfett und – Eis mit Pflanzenfett und Molke und Molkenerzeugnissen319
Bek. v. 30. 4. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von – Eis mit Pflanzenfett und – Eis mit Pflanzeneiweiß – Eis mit Pflanzenfett und Pflanzeneiweiß320
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