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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 47-48/2007

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bek. v. 31. 8. 07, Bekanntmachung von Technischen Regeln gem. § 24 Abs. 5 der Betriebssicherheitsverordnung; TRBS 1151 „ Gefährdung an der Schnittstelle Mensch – Arbeitsmittel – Ergonomische und menschliche Faktoren“ –934
Bek. v. 25. 9. 07, Bekanntmachung zu Gefahrstoffen, Bekanntmachung 220 „Sicherheitsdatenblatt“943
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 18. 9. 07, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD), Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten in den TvöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund); Behandlung von Hochschulabschlüssen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union im Rahmen der Eingruppierung von Beschäftigten gemäß § 17 TVÜ-Bund i. V. m. § 22 BAT/BAT-O und der Vergütungsordnung964
Seite
RdSchr. v. 21. 9. 07, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD), Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten in den TvöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund); Anwendung des § 1 Abs. 1 TVÜ-Bund (Geltungsbereich) ab dem 1. Oktober 2007965
RdSchr. v. 21. 9. 07, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD), Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten in den TvöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund); vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit (§ 14 TvöD, §§ 10 und 18 TVÜ-Bund); Höhergruppierungen und Stufenaufstieg in demselben Monat968
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. v. 10. 9. 07, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von Grundstoffen für koffeinhaltige Erfrischungsgetränke mit mehr als 250 mg/l Koffein und mit Zusatz von Taurin, Glucuronolacton und Inosit971
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