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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 12/1985

Amtlicher Teil Nichtamtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 11. 3. 85, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland254
Bek. v. 26. 2., 7. u. 11. 3. 85, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland254
Bek. v. 5. u. 6. 3. 85, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland254
RdErl. v. 1. 3. 85, Bezeichnung von Konsularbezirken, in denen Konsularbeamte befugt sind, Eheschließungen vorzunehmen und zu beurkunden; Fünfte Änderung und Ergänzung255
Der Bundesminister des Innern
Z. Zentralabteilung
RdErl. v. 8. 3. 85, Vorläufige Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung; Neufassung der Vorl. VV zu § 59 BHO255
D. Beamtenrecht und sonstiges Personalrecht des öffentlichen Dienstes
Bek. v. 7. 3. 85, Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlußprüfungen in den anerkannten Ausbildungsberufen „ Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte“ und Kartograph/Kartographin v. 25. 1. 1985; Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlußprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen v. 28. 5. 1976 i. d. F. v. 25. 1. 1985258
Gemeins. RdSchr. d. BMJFG und des BMI v. 28. 2. 85, Zahlung von Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz an Angehörige des öffentlichen Dienstes sowie Zahlung von besoldungs-, versorgungs- oder tarifrechtlichen Leistungen an Angehörige des öffentlichen Dienstes; Überprüfung der Anspruchsberechtigung267
U. Umweltangelegenheiten
Bek. v. 5. 3. 85, Verwaltungsvereinbarung über die Durchführung eines Biologischen Monitoring auf der Hohen See270
Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit
Bek. v. 27. 2. 85, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung gem. § 37 LMBG für Herstellung und Inverkehrbringen der hochkalorischen Flüssigdiät „Biosorb® 1500“270
Bek. v. 4. 3. 85, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung gem. § 37 LMBG für Herstellung und Inverkehrbringen einer vollbilanzierten Oligopeptid-Diät „ Salvipeptid“271
Bek. v. 12. 3. 85, Ausnahmegenehmigung gem. § 37 LMBG für Herstellung und Inverkehrbringen der bilanzierten Diät Fresubin® Plus“271
Bek. v. 14. 3. 85, Sozialhilfestatistik271
Buchbesprechung
Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden276
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