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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 14/2001

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
Z. Zentralabteilung
Erl. v. 24. 1. 01 über die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)270
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 22. 12. 00, Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge und zur Änderung und Aufhebung arbeitsrechtlicher Bestimmungen; Abschluss befristeter Arbeitsverträge nach dem 31. 12. 2000270
RdSchr. v. 8. 1. 01, Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge und zur Änderung und Aufhebung arbeitsrechtlicher Bestimmungen; Teilzeitarbeit271
Bundesministerium der Finanzen
Bek. d. BAnstPT v. 26. 1. 01, 2. und 3. Nachtrag zur Satzung der BKK POST vom 1. 1. 2000 der BKK POST Betriebskrankenkasse für Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Deutsche Telekom AG (DIE BKK POST)273
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 8. 1. 01, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit den Zusatzstoffen Vitamin A, D und E zu ernährungsphysiologischen Zwecken in Tablettenform280
Seite
Bek. v. 8. 1. 01, Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Eierschalenlacken, die unter Verwendung von Schellack (E 904) hergestellt worden sind281
Bek. v. 9. 1. 01, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von Zinklaktat281
Bek. v. 10. 1. 01, Erweiterung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Vitamin-Mineral-Brausetabletten mit Zusätzen von Vitamin D, Jod und Zink sowie unter Verwendung von Magnesiumcitrat und Eisen282
Bek. v. 11. 1. u. 15. 1. 01, Ausnahmegenehmigungen n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden282
Bek. v. 12. 1. 01, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von Jod, Zink, Selen und Chrom zu ernährungsphysiologischen Zwecken282
Bek. v. 15. 1. 01, Aufhebung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG283
Bek. v. 15. 1. 01, Erteilung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Eiermalfarben, die unter Verwendung von Kopal hergestellt worden sind283
Bek. v. 16. 1. 01, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Brause- und Lutschtabletten zur Nahrungsergänzung mit einem Zusatz von Zink283
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