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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 17/1999

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 6. 4. 99, Soziale Sicherung der Pflegepersonen (§ 44 SGB XI)342
RdSchr. v. 24. 3. 99, 1. Änderungstarifvertrag Nr. 1 v. 15. 3. 1999 zum Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit, 2. Änderungstarifverträge zu den Zuwendungs-Tarifverträgen343
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 10. 3. 99, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen von Speisen unter Verwendung von jodiertem Speisesalz mit einem Zusatz von Kaliumfluorid oder Natriumfluorid, die zur Abgabe an Verpflegungsteilnehmer in der Einrichtung zur Gemeinschaftsverpflegung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und der Zahnärztekammer Westfalen/Lippe in Münster bestimmt sind362
Bek. v. 23. 3. u. 6. 4. 99, Ausnahmegenehmigungen n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden362
Bek. v. 24. 3. 99, Ausnahmegenehmigungen n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fischereierzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden363
Bek. v. 29. 3. 99, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Eiwol (Spezial-Wasserglas), das zum Konservieren von frischen Eiern bestimmt ist363
Bek. v. 31. 3. 99, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen der Klebstofftypen C 695/93 FX und C 695/105 als Belagklebstoffe für Zigaretten unter Mitverwendung von Borsäure; 2. Verlängerung363
Bek. v. 6. 4. 99, Widerruf einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG364
metis