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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 08/2025

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern und für Heimat
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 20.2.25, Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) – § 45a Absatz 1 BBhV; Beihilfefähige Beträge im Rahmen von Organtransplantationen154
RdSchr. v. 3.3.25, Studiengang Verwaltungsmanagement an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung; Teilnahme von Tarifbeschäftigten154
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bek. v. 13.2.25, Bekanntmachung von Technischen Regeln; TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte”155
Bek. v. 13.2.25, Bekanntmachung von Technischen Regeln; TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen”156
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. v. 27.2.25, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von laktosefreien Trinkmahlzeiten mit Zusatz von Vitamin A, Vitamin D, sowie Magnesium, Eisen, Kupfer und Selen156
Bek. v. 4.3.25, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Inverkehrbringen von laktosefreien Trinkmahlzeiten mit Zusatz von Vitamin A, Vitamin D, sowie Magnesium, Eisen, Kupfer und Selen157
Bundesministerium für Gesundheit
Erl. v. 21.1.25, Erlass Änderungen des Kontenrahmens und der Statistikvordrucke der sozialen Pflegeversicherung158
Erl. v. 13.2.25, Erlass zur nachhaltigen Stärkung der Öffentlichen Gesundheit durch RKI und BZgA160
metis