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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 62/2010

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 1.9.10, Bekanntgabe von Änderungstarifverträgen; Änderungstarifvertrag Nr. 4 zum TVÜ-Bund1251
M. Migration, Integration; Flüchtlinge; Europäische Harmonisierung
Erl. v. 5.10.10, Erlass über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – BAMF –1253
Bundesministerium der Finanzen
Bek. v. 4.10.10, Bekanntmachung der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) über die vom Verwaltungsrat der PBeaKK gefassten Beschlüsse zur 77. Änderung der Satzung PBeaKK1254
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bek. v. 17.8.10, In Heimarbeit Beschäftigte und Auftraggeber/innen nach Wirtschaftszweigen und Ländern am Jahresende 20091256
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bek. v. 2.8.10, Bekanntmachung von Empfehlungen für Biomonitoring bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen1257
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. v. 23.9.10, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Pfifferlingen, die Rückstände bis zu 1,0 mg/kg DEET enthalten [Pilze Wohlrab e.K.]1260
Bek. v. 4.10.10, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Pfifferlingen, die Rückstände bis zu 1,0 mg/kg DEET enthalten [Beeren-, Wild-, Feinfrucht GmbH]1261
Bek. v. 4.10.10, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Molkemischerzeugnisses mit 300 mg/l Koffein und mit Zusatz von Taurin sowie für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Grundstoffes für dieses Molkemischerzeugnis1261
Bek. v. 4.10.10, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Molkemischerzeugnisses mit 300 mg/l Koffein und mit Zusatz von Taurin sowie für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Grundstoffes für dieses Molkemischerzeugnis1262
Bek. v. 5.10.10, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Pfifferlingen, die Rückstände bis zu 1,0 mg/kg DEET enthalten [KÜNDIG Nahrungsmittel GmbH & Co. KG Deutschland]1264
Bek. v. 5.10.10, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von Lycopin1264
Bek. v. 11.1010, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Tafelwassers mit Zusatz von Sauerstoff1265
Bek. v. 11.10.10, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränkes mit 320 mg/l Koffein und mit Zusatz von Taurin, Glucuronolacton und Inosit aus einem Grundstoff der Döhler GmbH.1266
Bek. v. 14.10.10, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Pfifferlingen, die Rückstände bis zu 1,0 mg/kg DEET enthalten [Fruchthof Chemnitz Dresden GmbH]1266
Bek. v. 14.10.10, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränkes mit 320 mg/l Koffein und mit Zusatz von Taurin und Glucuronolacton1266
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