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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 6/1997

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 3. 1. 97, Verzeichnis der Staatennamen für den amtlichen Gebrauch in der Bundesrepublik Deutschland94
Bundesministerium des Innern
BGS. Bundesgrenzschutz
VwV v. 8. 2. 97 über die Gewährung von Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte und Polizeivollzugsbeamtinnen im BGS nach § 70 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) (Heilfürsorgevorschriften für den Bundesgrenzschutz – HfVBGS –)102
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 11., 30. 12. 96 u. 13. 1. 97; Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden107
Bek. v. 16. 12. 96, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von jodiertem Speisesalz mit einem Zusatz von Kaliumfluorid107
Bek. v. 18. 12. 96, Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für die Verwendung von – Eierlackfarben mit einem Zusatz von bis zu 1 % Ethylmethylketon sowie – Eierlackfarben mit einem Zusatz von bis zu 1 % Ethylmethylketon und von Glimmer (Schichtsilikate) zum Färben von Eiern107
Bek. v. 23. 12. 96, Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines diätetischen Lebensmittels für Schwangerschaft und Stillzeit „Vitaverlan“ 107
Bek. v. 6. 1. 97, Änderung der Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer bilanzierten Diät mit Zusatz von Selenhefe „Impact“108
Bek. v. 8. 1. 97, Änderung der Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit einem Zusatz von Magnesiumcitrat und Zinksulfat (Multivitamin-Mineralstoff-Brausetabletten)108
metis