Direkt zum Inhalt

Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 34/1989

Amtlicher TeilSeite
Der Bundesminister des Innern
Z. Zentralabteilung
VwV über die Bundesdienstwohnungen im Ausland in der ab 1. 10. 1989 geltenden Fassung714
VwV über die Bundesdienstwohnungen in der ab 1. 10. 1989 geltenden Fassung717
Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
Bek. v. 16. 10. 89, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Süßstofftabletten mit einem Zusatz des Süßstoffes Aspartam731
Bek. v. 16. 10. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 i. v. mit § 47 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen von Kaubonbons mit einem Zusatz des Süßstoffes Aspartam731
Bek. v. 16. 10. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 i. v. mit § 47 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen von Hartkaramellen mit einem Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Palatinit (R) (Isomalt)731
Bek. v. 16. 10. 89, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für die Mitverwendung von Molke und Molkenerzeugnissen bei der Herstellung von Speiseeis732
Bek. v. 16. 10. 89, Verlängerung einer Ausnahmegehmigung n. § 37 LMBG für die Mitverwendung von Frischkäse bei der Herstellung von Speiseeis732
Bek. v. 23. 10. 89, Ausnahmegenehmigung, n. § 37 LMBG für die Mitverwendung von Molke und Molkenerzeugnissen bei der Herstellung von Speiseeis732
Bek. v. 23. 10. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen vor brennwertarmen koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken mit einem Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K bzw. Aspartam und Saccharin733
Bek. v. 23. 10. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von brennwertarmen Erfrischungsgetränken unter Mitverwendung von Grundstoffen mit einem Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K733
metis