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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 16/2002

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 5. 3. 02, Verzeichnis der Staatennamen für den amtlichen Gebrauch in der Bundesrepublik Deutschland338
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 26. 2. 02, Arbeitsbedingungen der bei Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten nicht entsandten Arbeitnehmer; Tarifvertrag v. 30. 11. 2001338
IT-Stab
Bek. v. 30. 1. 02, IT-Fortbildungskonzept des Bundes339
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Bek. v. 6. 12. 01, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer Vitamin- und Mineralbrausetablette mit Zusätzen von Vitamin D 3, Eisensulfat, Zinksulfat, Kaliumjodat und Natriumselenit als Nahrungsergänzungsmittel341
Bek. v. 18. 12. 01, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Kapselform mit Zusatz von Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen341
Bek. v. 19. 12. 01, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Tafelwasser unter Verwendung von Magnesiumchlorid oder Magnesiumchloridhydrat anstelle von Magnesiumcarbonat342
Bek. v. 19. 12. 01; 7., 10., 18., 29. u. 30. 1. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden342
Bek. v. 10. 1. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln mit einem Zusatz von Vitaminen, Spurenelementen und Mineralstoffen343
Seite
Bek. v. 10. 1. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer diätetischen Nahrungsergänzung für Schwangerschaft und Stillzeit mit einem Zusatz von 5 3g Vitamin D und 200 3g Jod344
Bek. v. 10. 1. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fischereierzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden344
Bek. v. 25. 1. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Kapselform mit Zusatz von Zink und Vitamin C344
Bek. v. 29. 1. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Salat und Endivie, die bis zu 15 mg/ kg Propamocarb enthalten345
Bek. v. 5. 2. 02, Änd. und Verlängerung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels „Schwanger und Fit“348
Bek. v. 15. 2. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von verschiedenen Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen als Kautabletten348
Bek. v. 22. 2. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer Filmtablette mit Zusatz von Vitamin D 3 als Nahrungsergänzungsmittel349
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Erl. v. 1. 10. 01, Wirtschafts- und Währungsunion der Europäischen Union – Einführung des Euro als alleiniges Zahlungsmittel349
metis