Direkt zum Inhalt

Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 12/2004

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 18. 12. 03, 27. AVwV zur Änd. der Beihilfevorschriften227
Bundesministerium der Finanzen
Bek. v. 16. 12. 03, Bek. der für die Anmeldung nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden (Allgemeines Kriegsfolgengesetz – AKG) sowie der nach § 17 des Gesetzes zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen zuständigen Behörden235
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Seite
Bek. d. BVL v. 26. 11. 03, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken der Firma Mitteldeutsche Erfrischungsgetränke GmbH&Co. KG, 06667 Leißling unter Zusatz von Taurin, Glucuronolacton und Inosit sowie für das Herstellen und Inverkehrbringen von rundstoffen der Firma Rudolf Wild GmbH & Co. KG, 69052 Heidelberg für diese Erfrischungsgetränke236
Bek. d. BVL v. 27. 11. 03, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Gurken (Cucurbitaceen mit genießbarer Schale), die Rückstände von bis zu 0,1 mg/kg Difenoconazol enthalten237
Bek. d. BVL v. 27. 11. 03, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Gurken (Cucurbitaceen mit genießbarer Schale), die Rückstände von Difenoconazol bis zu einer Höchstmenge von 0,1 mg/kg enthalten237
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Bek. v. 4. 12. 03, Bek. zu der Richtlinie für den Schutz von radioaktiven Stoffen gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter bei der Beförderung238
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Erl. v. 8. 12. 03, Änd. des Vergabehandbuches des Bundes (VHB) zum Verzicht des Bürgen auf die Einrede der Aufrechenbarkeit (§ 770 Abs. 2 BGB)238
Erl. v. 12. 12. 03, Vergabehandbuch für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen (VHB)239
metis