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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 29/2000

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
Z. Zentralabteilung
Bek. v. 1. 9. 00, Einrichtung der Geschäftsstelle „Unabhängige Kommission Zuwanderung (UK ZU)“550
D. Öffentlicher Dienst
Bek. v. 10. 8. 00, Veröffentlichung der RL für die Auswahl von Teilnehmern/Teilnehmerinnen an Fortbildungsmaßnahmen zum Verwaltungsfachwirt/zur Verwaltungsfachwirtin beim Bundesverwaltungsamt550
Bundesministerium der Finanzen
Haushalt
RdSchr. v. 25. 7. 00, Verlagerung der Bundeshauptkasse an das Bundesamt für Finanzen553
Bek. d. BAnstPT v. 24. 7. 00, Bek. der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) über die von der Vertreterversammlung der PBeaKK gefassten Beschlüsse zur 35. Änd. der Satzung PBeaKK553
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 17. 5. 00, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für den Einsatz des UVOX®-Verfahrens zur Aufbereitung von Trinkwasser und für das Inverkehrbringen des so behandelten Trinkwassers556
Seite
Bek. v. 26. 5. u. 7. 6. 00, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Kochpökelwaren, die mit Raucharomen hergestellt werden557
Bek. v. 26. 5., 27. u. 30. 6., 5., 24. u. 31. 7. u. 8. u. 14. 8. 00, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden557
Bek. v. 26. 5. u. 5. 7. 00, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fischereierzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden558
Bek. v. 30. 6. 00, Widerruf der Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von koffeinhaltigen Limonaden mit mehr als 250 mg/l Koffein sowie mit Zusatz von Taurin, Inosit und Glucuronolacton558
Bek. v. 3. 7. 00, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Zigaretten mit Mundstücksbelagpapier, das unter Verwendung von Druckfarben mit einem Gehalt an Di-2-ethylhexyladipat (DOA)/Adipinsäuredi-2-ethylhexylester von bis zu 5 % hergestellt worden ist558
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Erl. v. 20. 6. 00, Standardleistungsbuch für das Bauwesen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB)559
metis