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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 15/1997

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium der Finanzen
Haushalt
RdSchr. v. 17. 3. 97, Änderung von Vordrucken des automatisierten Verfahrens für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (HKR-Verfahren); Buchungsbelege K 01, K 02, K 03, K 04 und K 05 – 4 Anlagen (Buchungsbelege)218
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 10. 3. 97, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 5 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer bilanzierten Diät zur ausschließlichen Ernährung als Trink- und Sondennahrung für Schul- und Kleinkinder bis zu 12 Jahre mit einem Zusatz von Selen229
Bek. v. 11. 3. 97, Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränks mit mehr als 250 mg Koffein/1 sowie mit Zusatz von Taurin, Inosit und Glucuronolacton229
Bek. v. 12. 3. 97, Änderung der Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Mineralstoff/Vitamin-Supplements (Brausetablette) mit einem Zusatz von Zinkacetat und Kaliumjodid229
Seite
Bek. v. 13. 3. 97, Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 des LMBG für das Inverkehrbringen von Fischereierzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden229
Bek. v. 19. u. 26. 3. 97, Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch- und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden230
Bek. v. 9. 4. 97, Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von diätetischen Lebensmitteln zur Gewichtsreduktion230
Bek. v. 9. 4. 97, Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 des LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden231
Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
Bek. v. 24. 3. 97, Empfehlung des Beirats für Raumordnung „Zur Weiterentwicklung der europäischen Strukturfonds in ihrer Bedeutung für die räumliche Entwicklung“231
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