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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 22/2017

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bek. v. 30.6.17, Bekanntmachung von Technischen Regeln; ASR V3 „Gefährdungsbeurteilung”390
Bek. v. 30.6.17, Bekanntmachung von Technischen Regeln; ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten”398
Bek. v. 30.6.17, Bekanntmachung von Technischen Regeln; ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen”398
Bek. v. 30.6.17, Bekanntmachung von Technischen Regeln; ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung”398
Bek. v. 30.6.17, Bekanntmachung von Technischen Regeln; ASR A1.5/1,2 „Fußböden”398
Bek. v. 30.6.17, Bekanntmachung von Technischen Regeln; ASR A1.6 „Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände”399
Bek. v. 30.6.17, Bekanntmachung von Technischen Regeln; ASR A1.7 „Türen und Tore”399
Bek. v. 30.6.17, Bekanntmachung von Technischen Regeln; ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen”400
Bek. v. 30.6.17, Bekanntmachung von Technischen Regeln; ASR A3.4/3 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme”400
Bek. v. 30.6.17, Bekanntmachung von Technischen Regeln; ASR A3.5 „Raumtemperatur”400
Bek. v. 30.6.17, Bekanntmachung von Technischen Regeln; ASR A4.1 „Sanitärräume”401
Bek. v. 30.6.17, Bekanntmachung von Technischen Regeln; ASR A4.2 „Pausen- und Bereitschaftsräume”401
Bek. v. 30.6.17, Bekanntmachung von Technischen Regeln; ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe”401
Bek. v. 30.6.17, Bekanntmachung von Technischen Regeln; ASR A4.4 „Unterkünfte”402
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. v. 21.7.16, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Getränkes, das ein aus Molke gewonnenes Erzeugnis enthält, mit 320 mg/l Koffein und mit Zusatz von Taurin, Glucuronolacton und Inosit („ok – mango”)402
Bek. v. 23.5.17, Ausnahmegenehmigung gem. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von Natriumhyaluronat403
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