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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 32/1991

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 7. 9. 91, Diplomatische Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland818
Bek. v. 18., 30. 9., 1., 2., 4., 7., 8. 10. 91, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland818
Bek. v. 11., 27. 9. u. 1. 10. 91, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland818
Bek. v. 24. u. 30. 9. 91, Konsulate der Bundesrepublik Deutschland im Ausland819
Bek. v. 19. 9. 91, Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland819
VwV v. 2. 9. 91, zur Ergänzung der Auswahl-, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die Laufbahnen des höheren, gehobenen und mittleren Auswärtigen Dienstes819
Der Bundesminister des Innern
D. Öffentlicher Dienst
Gemeins. RdSchr. BMI u. BMF v. 5. 9. 91, Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes; Festsetzung einer bestehenden Pflichtversicherung bei der VBL im Falle einer Beschäftigung bei einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Beitrittsgebiet820
Bek. v. 23. 9. 91, Tarifverträge für das im Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet; Berichtigung823
K. Kultur
Bek. v. 17. 9. 91, Filmförderungsrichtlinien BMI823
Der Bundesminister für Familie und Senioren
Gemeins. RdSchr. BMFuS u. BMI v. 15. 10. 91, Zahlung von Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz an Angehörige des öffentlichen Dienstes824
Seite
Der Bundesminister für Gesundheit
Bek. v. 7. 10. 91, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Cerealien-Produktes auf der Basis von Reismehl und Keimlingen des Johannisbrotsamens mit Zusatz von Zink für eine allergendefinierte Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern828
Bek. v. 8. 10. 91, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von diätetischen Puddingerzeugnissen mit Zusatz der Süßstoffe Acesulfam-K und Aspartam828
Bek. v. 8. 10. 91, Erweiterung der Ausnahmegenehmigung gem. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diät-Konfitüre in verschiedenen Geschmacksrichtungen mit dem Zuckeraustauschstoff Isomalt829
Bek. v. 13. 9. 91, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für die Mitverwendung von Frischkäse bei der Herstellung von Speiseeis829
Bek. v. 16. 9. 91, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von flüssigen Tafelsüßen mit einem Zusatz von bis zu 0,5 g/kg Sorbinsäure829
Bek. v. 17. 9. 91, Ausnahmegenehmigung n. § 37 i.V. mit § 47 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen von Tofu mit einem Zusatz von Gluconodelta-Lacton (GdL)829
Bek. v. 25. 9. 91, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Weißbrot mit einem Zusatz von Calciumstearoyl-Lactylat (E 482)830
Personalnachrichten
Auswärtiges Amt830
Der Bundesminister des Innern830
Der Bundesminister für Frauen und Jugend831
Der Bundesminister für Gesundheit831
Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit831
Der Bundesminister für Forschung und Technologie832
Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit832
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