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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 25/1984

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 25. 9. 84, Diplomatische Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland386
Bek. v. 17., 26. 9. u. 8. 10. 84, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland386
Bek. v. 26. 9., 5. u. 8. 10. 84, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland387
Bek. v. 28. 9., 4. u. 8. 10. 84, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland387
Der Bundesminister des Innern
D. Beamtenrecht und sonstiges Personalrecht des öffentlichen Dienstes
RdSchr. v. 1. 10. 84, Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes; 15. ÄTV zum TV über die Versorgung der Arbeitnehmer des Bundes und der Länder sowie von Arbeitnehmern kommunaler Verwaltungen und Betriebe (Versorgungs-TV)387
U. Umweltangelegenheiten
RdSchr. v. 24. 9. 84, Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen aus Feuerungsanlagen nach §§ 2 a, 4 der Ersten V zur Durchführung des BImSchG; Bek. geeigneter Meßgeräte für die Bestimmung des Kohlendioxidgehaltes und der Temperatur391
Nichtamtlicher TeilSeite
ZV. Zivile Verteidigung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift v. 5. 10. 1984 über die Anzeigen nach § 13 a Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes und nach § 14 Abs. 2 des Zivildienstgesetzes (Zivilschutzanzeigen-VwV)392
Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit
Bek. v. 21. 8. 84, Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für Herstellung und Inverkehrbringen von Diätjoghurt mit Zusatz des Süßstoffes Aspartam395
Bek. v. 28. 9. 84, Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Speiseeis mit einem erhöhten Zusatz von Mono- und Diglycerin sowie unter Mitverwendung von Äpfel- und Milchsäure395
Buchbesprechung
Verwaltungslehre396
metis