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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 33/1996

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 31. 7. 96, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland668
Bek. v. 24. u. 26. 7. 96, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland668
Bek. v. 9. 8. 96, Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland668
Bundesministerium des Innern
Z. Zentralabteilung
Erl. v. 9. 7. 96 über das Bundesinstitut für Sportwissenschaft668
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 15. 8. 96, Kosten der Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen im Sinne des § 46 Abs. 6 des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG)669
RdSchr. v. 2. 8. 96, Beihilfevorschriften (BhV); Gutachter für psychotherapeutische Behandlungen671
RdSchr. v. 6. 8. 96, Anwendung des § 6 der 2. Besoldungs-Übergangsverordnung – 2. BesÜV –; Tätigkeit im Ausland671
Seite
RdSchr. v. 8. 8. 96, Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes; Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die vor dem 1. April 1991 bzw. vor dem 1. Januar 1988 nicht bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zu versichern waren671
Bundesministerium der Finanzen
RdSchr. v. 8. 8. 96 d. Bundesamt für Finanzen, Familienleistungsausgleich672
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 5. u. 22. 7. 96, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden672
Bek. v. 10. 7. 96, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen der Klebstofftypen C 695/93 FX und C 695/105 als Belagklebstoffe für Zigaretten unter Mitverwendung von Borsäure673
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Bek. v. 1. 8. 96, Anforderungen an das Sicherungspersonal bei der Beförderung von radioaktiven Stoffen673
metis