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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 48/2004

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 5. 7. 04, Satzung des Deutschen Archäologischen Instituts970
Bundesministerium des Innern
Bundesakademie für öffentliche Verwaltung
Bek. d. BAköV v. 3. 8. 04, Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundeskanzleramt der Republik Österreich über den Austausch deutscher und österreichischer öffentlicher Bediensteter972
D. Öffentlicher Dienst
Bek. v. 14. 7. 04, Ausschreibung eines Lehrgangs zum Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)973
Erste Änderung der RL für das Auswahlverfahren für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes973
RdSchr. v. 20. 7. 04, Beihilfevorschriften des Bundes (BhV); Inkrafttreten der Regelungen des § 6 Abs. 1 Nr. 2 (Beihilfefähigkeit von Arzneimitteln)974
RdSchr. v. 12. 7. 04, Bindungswirkung einer Kindergeldentscheidung für den kinderbezogenen Anteil im Ortszuschlag nach § 29 BAT/BAT-O und im Sozialzuschlag nach § 41 MT Arb/MT Arb-O974
RdSchr. v. 15. 7. 04, Inhalt von Personalakten; Aufnahme der Angaben zu eingetragenen Lebenspartnerschaften975
Bundesministerium der Finanzen
Bek. v. 13. 8. 04, Amtliche Neuerscheinungen „Finanzbericht 2005“ 975
Bek. d. BAnst PT v. 6. 8. 04, Bek. der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) über die vom Verwaltungsrat der PBeaKK gefassten Beschlüsse zur 51. Änderung der Satzung PBeaKK975
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Seite
Bek. d. BVL v. 9. 7. 04, Änd. einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden977
Bek. d. BVL v. 19. 7. 04, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von koffeinhaltigen Limonaden mit mehr als 250 mg Koffein/l sowie mit Zusatz von Taurin, Inosit und Glucuronolacton977
Bek. d. BVL v. 19. 7. 04, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränkes mit Taurin, Glucuronolacton und Inosit sowie für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Grundstoffes für dieses Erfrischungsgetränk977
Bek. d. BVL v. 26. 7. 04 Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen Tafelwasser mit einem Zusatz von Sauerstoff978
Bek. d. BVL v. 29. 7. 04, Verlängerung von Ausnahmegenehmigungen n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden979
Bek. d. BVL v. 30. 7. 04, Änd. und Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden980
Bek. d. BVL v. 30. 7. 04, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fisch und Fischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden980
Bek. d. BVL v. 10. 8. 04, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränkes mit Zusatz von Taurin981
Bek. d. BVL v. 10. 8. 04, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränkes mit Zusatz von Taurin, Glucuronolacton und Inosit sowie für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Grundstoffes zur Herstellung dieses Erfrischungsgetränkes981
Bek. d. BVL v. 10. 8. 04, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken mit Zusatz von Taurin, Glucuronolacton und Inosit sowie für das Herstellen und Inverkehrbringen von Grundstoffen für diese Erfrischungsgetränke982
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