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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 21/1997

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
SG. Sport und Grundsatzfragen der Innenpolitik; Leitungsbereich
Bek. v. 28. 5. 97, Satzung der Willy-Brandt-Stiftung302
D. Öffentlicher Dienst
Bek. d. BPersA v. 9. 6. 97, Beschl.Nr. 68/97303
VwV v. 27. 6. 97 zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesumzugskostengesetz (BUKGVwV)304
RdSchr. v. 19. 6. 97, 1. Anwendung des BAT auf Studierende – § 3 Buchst. n BAT/BAT-O; 2. Rentenversicherungspflicht der Studenten; 3. Zusatzversorgung für Studenten304
O. Verwaltungsorganisation; Protokoll; Zivile Verteidigung; Kommunalwesen; Statistik
VwV v. 4. 7. 97 zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Anzeigen nach § 13 a Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes und nach § 14 Abs. 2 des Zivildienstgesetzes (Zivilschutzanzeigen-VwV)305
Bek. v. 8. 7. 97, Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Anzeigen nach § 13 a Abs. 3 des Wehrpflichtgesetzes und nach § 14 Abs. 2 des Zivilschutzgesetzes (Zivilschutzanzeigen-VwV) in der ab 1. November 1997 geltenden Fassung308
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 21. 4. 97, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 5 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Citronensäure-Estern der Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren für die Herstellung von Nahrungen auf der Basis von aus Kasein durch enzymatische Hydrolyse hergestellten Peptiden309
Nichtamtlicher TeilSeite
Bek. v. 25. 4. 97, Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diät-Konfitüren Extra und Fruchtzucker-Diät-Pflaumenmus unter Verwendung von Fruchtzuckersirup309
Bek. v. 29. 4. 97, Ausnahmegenehmigung nach § 37 in Verbindung mit § 47 LMBG für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von jodiertem Speisesalz mit einem Zusatz von Kaliumfluorid309
Bek. v. 2. 6. 97, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 5 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von bilanzierten Diäten zur ausschließlichen Ernährung als Trink- und Sondennahrung für Heranwachsende und Erwachsene mit einem Zusatz von Selen310
Bek. v. 3. 6. 97, Änderung der Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 1 und 2 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit einem Zusatz von Magnesiumcitrat und Zinksulfat (Multivitamin-Mineralstoff-Brausetabletten)310
Bek. v. 4. 6. 97, Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für Kupfer zum Einsatz von Silber-/Kupfer-Ionen zur Bekämpfung von Legionellen in einem Warmwasser- und Kaltwassersystem eines Krankenhauses310
Bek. v. 11. 6. 97, Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Kochpökelwaren, die mit Raucharomen hergestellt werden311
Buchbesprechung
Sachenrecht312
Das Recht der Internationalen Organisationen einschließlich der Supranationalen Gemeinschaften312
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