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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 8/1992

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 17., 19. 12. 91, 10., 15. u. 16. 1. 92, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland138
Bek. v. 20., 30. 12. 91 u. 13. 1. 92, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland138
Bek. v. 17. 12. 91, 2. u. 14. 1. 92, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland138
Bek. v. 17. 12. 91, 2. u. 16. 1. 92, Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland139
Bek. v. 8. 1. 92, Vorschlagwesen in der Bundesverwaltung139
RdErl. v. 13. 1. 92, Verzeichnis der Konsularbezirke, in denen Konsularbeamte n. § 8 Abs. 1 des Konsulargesetzes befugt sind, Eheschließungen vorzunehmen und zu beurkunden; Ergänzungen und Änderungen139
Der Bundesminister des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 19. 12. 91, Schul- und Kinderreisebeihilfen an Bundesbedienstete im Ausland; Aufhebung der Richtlinien140
RdSchr. v. 9. 1. 92, Fahrkostenzuschuß für die regelmäßigen Fahrten zwischen Wohnung und Dienststätte für Bundesbedienstete, die aus dienstlichen Gründen nicht in der Nähe ihrer Dienststätte wohnen können; Anwendung auf Trennungsgeldempfänger, denen ihres Amtes wegen amtliche unentgeltliche Unterkunft bereitgestellt wird140
RdSchr. v. 10. 1. 92, Beihilfevorschriften; Gutachter für psychotherapeutische Behandlungen141
VwV v. 24. 1. 92 zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesumzugskostengesetz141
O. Verwaltungsorganisation, Kommunalwesen, Statistik
RdSchr. v. 10. 1. 92, Mindestforderungen für Büromöbel143
Der Bundesminister der Finanzen
Erl. v. 8. 1. 92, Entschädigungsfonds; Verfahrensregelung zur Ablösung von auf den Entschädigungsfonds übergegangenen Forderungen – § 18 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen – Vermögensgesetz –143
Der Bundesminister für Gesundheit
Bek. v. 20. 12. 91, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von mit Vitamin A und D angereichertem Speiseöl sowie einer Speisefett-Zubereitung als vitaminisierte Lebensmittel144
Bek. v. 18. 2. 91, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Schnittkäse unter Verwendung des Zusatzstoffens Glucono-delta-Lacton144
Bek. v. 19. 12. 91, Ausnahmegenehmigung n. § 37 i.V. m. § 47 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen des Erfrischungsgetränkes Irn-Bru mit einem Zusatz – des Farbstoffes Gelborange S (E 110) und – von maximal 22 mg/Liter Eisenammoncitrat zur Durchführung eines Markttests145
Seite
Bek. v. 20. 12. 91, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer bilanzierten Diät mit Zusatz von Selenhefe „Impact“145
Bek. v. 20. 12. 91, Ausnahmegenehmigung n. § 27 i. V. m. § 47 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen von Speisesalz mit einem Zusatz von Natriumjodid und Kaliumfluorid146
Bek. v. 23. 12. 91, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Diät-Fruchtnektars „Multi-Vitaborn leicht“ mit Zusatz des Süßstoffes Acesulfam-K146
Bek. v. 23. 12. 91, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von mit Vitamin A und Vitamin D angereichertem Speiseöl als vitaminisiertes Lebensmittel146
Bek. v. 7. 1. 92, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fruchtzubereitungen mit Zusatz des Süßstoffes Aspartam zur Herstellung von Diät-Fruchtjoghurts sowie der mit diesen Fruchtzubereitungen hergestellten Diät-Fruchtjoghurts147
Bek. v. 14. 1. 92, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines diätetischen Lebensmittels mit Zustaz von Aminosäuren zur Ernährung von Frühgeborenen als Nahrungsergänzung zu Frauenmilch147
Bek. v. 15. 1. 92, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von diätetischen, kalorienreduzierten, alkohofreien Nektaren unter Einsatz eines Konzentrates mit den Süßstoffen Aspartam und Acesulfam-K148
Bek. v. 15. 1. 92, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Grundstoffen mit Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K zur Herstellung von Diät-Fruchtnektaren sowie der mit diesen Grundstoffen hergestellten Diät-Fruchtnektaren148
Bek. v. 15. 1. 92, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fruchtzubereitungen mit den Süßstoffen Aspartam und Acesulfam-K zur Herstellung von Diät-Fruchtjoghurts sowie des mit diesen Fruchtzubereitungen hergestellten Diät-Fruchtjoghurts149
Bek. v. 16. 1. 92, Ausnahmegenehmigung gem. § 37 LMBG für die Verwendung von Citronensäure-Estern der Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren für die Herstellung von Nahrungen auf der Basis von aus Casein durch enzymatische Hydrolyse hergestellten Peptiden150
Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
RdSchr. v. 15. 2. 92, Richtlinie für die Bauartzulassung von Ionisationsrauchmeldern150
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