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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 20/1999

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
RdSchr. v. 30. 4. 99, Auslandsumzugskostenverordnung; Abschluß von Rahmenverträgen für Auslandsumzüge mit Wirkung v. 1. 4. 1999410
RdSchr. v. 3. 5. 99, RL des Auswärtigen Amts für die Erstattung der Transportversicherungskosten bei Auslandsumzügen (RLTV) v. 1. 10. 1997410
Bundesministerium des Innern
O. Verwaltungsorganisation; KBSt; Kommunalwesen, Protokoll; Zivile Verteidigung; Statistik
RL v. 26. 4. 99 für den Einsatz der Informationstechnik in der Bundesverwaltung; Materialien der Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (KBSt)412
IS. Innere Sicherheit
Bek. v. 2. 3. 99, Prüfung von Reizstoffsprühgeräten und -munition416
Bundesministerium der Finanzen
RdSchr. v. 17. 5. 99, Verlagerung von Kassenaufgaben im Rahmen des Regierungsumzugs421
Seite
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 6. 4. 99, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Getränkepulver mit einem Zusatz von Zinksulfat421
Bek. v. 5. u. 10. 5. 99, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden422
Bek. v. 11. 5. 99, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Salzlakritzerzeugnissen mit einem Ammoniumchloridgehalt von mehr als 2 % bis zu 7,99 %; Verlängerung422
Bek. v. 11. 5. 99, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Salzlakritzerzeugnissen mit einem Ammoniumchloridgehalt von mehr als 2 % bis zu 7,99 %, 2. Verlängerung422
Bek. v. 12. 5. 99, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit einem Zusatz von Magnesiumoxid und Magnesiumstearat zu ernährungsphysiologischen Zwecken422
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Erl. v. 10. 5. 99, Vorbereitung, Ausschreibung und Vergabe von Wartungsverträgen für wartungsbedürftige betriebstechnische Anlagen423
metis