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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 36/2007

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 27. 6. 07, Zuschläge nach den §§ 50a bis 50e Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG); Rentenrechtliche Bemessungswerte726
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. v. 11. 6. 07, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von getrockneten Weintrauben, die Rückstände bis zu 0,05 mg/kg Flufenoxuron enthalten727
Bek. v. 13. 6. 07, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von Erfrischungsgetränken mit Zusatz von Sauerstoff in verschiedenen Geschmacksrichtungen727
Bek. v. 13. 6. 07, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von getrockneten Weintrauben, die Rückstände bis zu 0,05 mg/kg Flufenoxuron enthalten728
Bek. v. 14. 6. 07, Änderung einer Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von Eiern mit Eiermalfarben, die unter Verwendung von Kopal hergestellt werden728
Seite
Bek. v. 14. 6. 07, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränkes mit mehr als 250 mg/l Koffein und mit Zusatz von Taurin, Inosit und Glucuronolacton sowie für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Grundstoffes für dieses Erfrischungsgetränk728
Bek. v. 18. 6. 07, Erweiterung einer Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von Frühstückscerealien mit Zusatz von Eisen(III)-diphosphat729
Bek. v. 18. 6. 07, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von Würzkrusten, Würzsaucen und Würzmassen für Würzkrusten und Würzfüllungen unter Verwendung von Weizenhalmfasern als Bindemittel730
Bek. v. 25. 6. 07, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken mit mehr als 250 mg/l Koffein und mit Zusatz von Taurin, Glucuronolacton und Inosit sowie für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Grundstoffes für diese Erfrischungsgetränke730
Bek. v. 25. 6. 07, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränkes mit mehr als 250 mg/l Koffein und mit Zusatz von Taurin, Inosit und Glucuronolacton sowie für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Grundstoffes für dieses Erfrischungsgetränk731
Bek. v. 28. 6. 07, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von angereicherten diätetischen Streichfetten mit erhöhtem Zusatz von Vitamin D732
Bundesministerium für Gesundheit
Erl. v. 9. 7. 07, Rechnungswesen und Statistik der GKV; Änderungen des Kontenrahmens und der amtlichen Statistik732
metis