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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 57/2013

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 12.9.13, Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen über eine neue Entgeltordnung1146
RdSchr. v. 18.9.13, Besitzstandszulage für kinderbezogene Entgeltbestandteile bei Arbeitszeiterhöhungen (§ 11 Abs. 2 Satz 1 TVÖ-Bund)1147
RdSchr. v. 25.9.13, Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens; BAG-Entscheidung zur neuen Berechnungsmethode1148
V. Staatsrecht; Verfassungsrecht; Verwaltungsrecht
RdSchr. v. 12.8.13, Belehrung über Rechtsbehelfe nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG); neue Muster1150
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bek. v. 15.10.13, Bekanntmachung von Technischen Regeln gemäß § 24 Abs. 5 der Betriebssicherheitsverordnung; Änderungen und Ergänzungen der TRBS 1201 Teil 4 „Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen – Prüfung von Aufzugsanlagen”1154
Bundesministerium der Finanzen
Haushalt
RdSchr. d. v. 17.9.13, F05-Dialogerfassung im automatisierten Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (HKR-Verfahren) – Grundsätzliches1157
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bek. v. 27.9.13, Änderung der Satzung des Johann Heinrich von Thünen-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei1158
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. v. 23.9.13, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Absatz 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Pfifferlingen, die Rückstände bis zu 1,0 mg/kg DEET enthalten1158
Bek. v. 2.10.13, Verl�ngerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Absatz 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Pfifferlingen, die Rückstände bis zu 1,0 mg/kg DEET enthalten1158
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Erl. v. 11.9.13, Zusätzliche Vertragsbedingungen Antikorruptionsklausel1159
metis