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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 18/1995

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 23. 3. 95, Beihilfevorschriften (BhV); hier: Änderung der Hinweise342
RdSchr. v. 30. 3. 95, Rentenversicherung von Pflegepersonen gem. § 44 SGB XI; hier: Beitragszahlung durch die Festsetzungsstellen für die Beihilfe347
RdSchr. v. 5. 4. 95, Änderung der Beihilfevorschriften v. 29. 12. 1994; hier: Dauernde häusliche Pflegebedürftigkeit353
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 3. 4. 95, Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden354
Bek. v. 4. 4. 95, Neuerteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 37 in Verbindung mit § 47 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes für den Import und das Inverkehrbringen eines mit einem Auszug aus der Aloe-Vera-Pflanze hergestellten Getränks354
Bek. v. 7. 4. 95, Erweiterung der Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von brennwertverminderten diätetischen Negerküssen für Diabetiker mit Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K sowie des Zuckeraustauschstoffes Isomalt und von Polydextrose355
Bek. v. 10. 4. 95, Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Klebstoffen für die Zigarettenherstellung unter Mitverwendung von Borsäure355
Personalnachrichten
Auswärtiges Amt355
Bundesministerium des Innern356
Bundesministerium für Gesundheit356
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