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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 17/2009

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 27. 2. 09, Altersteilzeit für Beamtinnnen und Beamte in der Bundesverwaltung330
RdSchr. v. 2. 3. 09, Begrenzte Dienstfähigkeit nach § 45 BBG (neu)335
Bundesministerium der Finanzen
Haushalt
RdSchr. v. 6. 3. 09, Richtlinie für die Nutzung von Dienstfahrzeugen in der Bundesverwaltung (DKfzR); Festsetzung der Entgelte für die Nutzung von Dienstfahrzeugen außerhalb der dienstlichen Verwendung339
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Erl. v. 11. 3. 09, Rechnungswesen in der gesetzlichen Rentenversicherung; Änderung des Kontenrahmens und seiner Bestimmungen339
Seite
Bundesversicherungsamt
Bek. v. 25. 2. 09, Bekanntmachung des vom 1. 1. 2009 an geltenden monatlichen Durchschnitts des baren Entgelts (Abschnitt G der Beitragsübersicht der Fischerei [Fahrzeuge der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei]) und der Durchschnittssätze für Beköstigung für versicherte Seeleute in der Seefischerei und der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei gem. § 92 Abs. 4 SGB VII sowie der vom 1. 1. 2009 an geltenden Durchschnittssätze des Jahreseinkommens für die nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII versicherten Küstenfischer340
Bek. v. 25. 2. 09, Bekanntmachung der vom 1. 1. 2009 an geltenden Durchschnittsheuern für Seeleute in der Kauffahrtei (Abschnitte A 1. – A 14., dem neuen Abschnitt A 15., Abschnitt G Kennzahlen 6400 – 6420 und Abschnitt L der Beitragsübersicht der Kauffahrtei) und der Durchschnittssätze für Beköstigung für versicherte Seeleute in der Seefahrt gem. § 92 Abs. 4 SGB VII sowie der vom 1. 1. 2009 an geltenden Durchschnittssätze des Jahreseinkommens für die nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII versicherten Küstenschiffer340
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