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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 21/1991

Amtlicher TeilSeite
Der Bundesminister des Innern
D. Öffentlicher Dienst
Bek. Änderung der Manteltarifverträge u. a.; 1. 66. TV zur Änd. des BAT 2. ÄTV Nr. 47 zum MTB II 3. TV zur Änd. d. TV zu § 71 BAT betr. Besitzstandswahrung 4. ÄTV Nr. 6 zum MTV für Auszubildende 5. ÄTV Nr. 4 zum TV zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Schülerinnen/Schüler, die nach Maßg. des KrankenpflegeG oder des HebammenG ausgebildet werden 6. ÄTV Nr. 2 zum TV zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Ärzte/Ärztinnen im Praktikum 7. ÄTV Nr. 7 zum TV über Zulagen an Angestellte (Bund/TdL) 8. TV zur Änd. d. TV über eine Zulage an Auszubildende 9. ÄTV Nr. 1 zum TV über den Rationalisierungsschutz für Angestellte 10. ÄTV Nr. 3 zum TV über den Rationalisierungsschutz für Arbeiter des Bundes und der Länder 11. ÄTV Nr. 5 zum TV über eine Zuwendung für Angestellte 12. ÄTV Nr. 5 zum TV über eine Zuwendung für Arbeiter des Bundes und der Länder 13. ÄTV Nr. 3 zum TV über eine Zuwendung für Ärzte/Ärztinnen im Praktikum 14. ÄTV Nr. 6 zum TV über ein Urlaubsgeld für Angestellte 15. ÄTV Nr. 8 zum TV über ein Urlaubsgeld für Arbeiter 16. ÄTV Nr. 5 zum TV über vermögenswirksame Leistungen an Angestellte 17. ÄTV Nr. 6 zum TV über vermögenswirksame Leistungen an Arbeiter (Bund/TdL) 18. ÄTV Nr. 7 zum TV über vermögenswirksame Leistungen an Auszubildende 19. ÄTV Nr. 2 zum TV über vermögenswirksame Leistungen an Ärzte/Ärztinnen im Praktikum 20. ÄTV zum TV über die Versorgung der Arbeitnehmer des Bundes und der Länder sowie von Arbeitnehmern kommunaler Verwaltungen und Betriebe531
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