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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 3/1990

Amtlicher TeilSeite
Der Bundesminister des Innern
O. Verwaltungsorganisation, Kommunalwesen, Statistik
Beschl. d. BReg. v. 20. 12. 89 über Maßnahmen zur Verbesserung der Rechtsetzung und von Verwaltungsvorschriften38
Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
Gemeins. RdSchr. d. BMJFFG und d. BMI v. 19. 12. 89, Zahlung von Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz an Angehörige des öffentlichen Dienstes46
RdSchr. v. 23. 11. 89, Durchführung der Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der schweizerischen Eidgenossenschaft über die Fürsorge für Hilfsbedürftige48
Bek. v. 13. 11. 89, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von brennwertverminderten Dessertpulver-Mischungen mit einem Zusatz des Süßstoffes Aspartam bzw. einer Mischung von Aspartam und Saccharin49
Bek. v. 14. 11. 89, Verlängerung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diätfruchtjoghurts und diätetischen Trinkfruchtjoghurts sowie darin verwendeter Fruchtzubereitungen mit Zusatz des Süßstoffes Aspartam49
Bek. v. 14. 11. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von brennwertverminderter „Diät-Konfitüre Extra“ in verschiedenen Geschmacksrichtungen mit Zusatz des Süßstoffes Aspartam49
Bek. v. 15. 11. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diät-Fruchtnektaren und Diät-Fruchtsaftgetränken mit einem Zusatz der Süßstoffe Acesulfam-K und Aspartam50
Bek. v. 15. 11. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für Herstellung und Inverkehrbringen von Diät-Fruchtnektaren in verschiedenen Geschmacksrichtungen mit einem Zusatz des Süßstoffes Acesulfam-K50
Bek. v. 20. 11. 89, Verlängerung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Hartkaramellen mit dem Zuckeraustauschstoff Palatinit (Isomalt) und den Süßstoffen Aspartam und Acesulfam-K51
Seite
Bek. v. 20. 11. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für die Mitverwendung von Frischkäse bei der Herstellung von Speiseeis51
Bek. v. 23. 11. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Sauermilch- und Joghurterzeugnissen, die mit einem Zusatz von Lactulose hergestellt wurden51
Bek. v. 30. 11. 89, Verlängerung einer Ausnahmegehmigung n. § 37 i.V. m. § 47 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen eines Kaugummis mit einem Zusatz von Aspartam51
Bek. v. 4. 12. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von brennwertverminderter Erdbeer- und Kirschkonfitüre mit einem Zusatz des Farbstoffes Cochenillerot A (E 124)51
Bek. v. 4. 12. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 i.V. m. § 47 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen von Himbeer- und Erdbeerkonfitüre mit einem Zusatz des Farbstoffes Cochenillerot A (E 124)52
Bek. v. 7. 12. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von diätetischen, kalorienreduzierten, alkoholfreien Nektaren unter Einsatz eines Konzentrates mit den Süßstoffen Aspartam und Acesulfam-K52
Bek. v. 7. u. 8. 12. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von brennwertarmen Erfrischungsgetränken unter Mitverwendung von Grundstoffen mit einem Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K53
Bek. v. 8. 12. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 i.V. m. § 47 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen von Hartbonbons mit einem Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Lycasin54
Bek. v. 8. 12. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines flüssigen Eierfarbenkonzentrates mit einem Zusatz von 0,5 % Sorbinsäure54
Bek. v. 8. 12. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von brennwertverminderten Fruchtjoghurts unter Mitverwendung von Fruchtzubereitungen mit einem Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K55
Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
Bek. v. 4. 12. 89, Deutsch-Schweizerische Raumordnungskommission; „Verkehrsempfehlung 1989“56
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