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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 27/2010

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 8.1.10, Bundesbeihilfeverordnung (BBhV); Aufhebung von Rundschreiben582
Bek. v. 26.3.10, Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, Korrektur eines Dynamisierungsfaktors nach § 181 Abs. 4 SGB VI für die Durchführung der Nachversicherung im Jahre 2010582
RdSchr. v. 26.3.10, Bundesbeihilfeverordnung (BBhV); Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Leistungen von Heilpraktikern582
Bundesministerium der Finanzen
Haushalt
RdSchr. v. 1.4.2010, Verwaltungsvorschriften zu § 43 BHO; Änderung der VV und Neufaßung der Muster Nrn. 3 und 4 zu § 43 BHO583
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesversicherungsamt
Bek. v. 29.3.10, Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlußprüfungen in dem anerkannten Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte – Fachrichtung Bundesverwaltung586
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
AVwV v. 21.4.2010, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung von Verwaltungsvorschriften zum Chemikalienrecht592
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. v. 11.3.10, Änderung und Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von Tafelwasser unter Zusatz von Magnesiumchlorid anstelle von Magnesiumcarbonat593
Bek. v. 18.3.10, Änderung und Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränkes mit mehr als 250 mg/l Koffein und mit Zusatz von Guarana, Taurin, Glucuronolacton und Inosit595
metis