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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 32/2001

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 9. 7. 01, Beihilfevorschriften des Bundes630
RdSchr. v. 12. 7. 01, Gesetz zur Neuordnung der Versorgungsabschläge v. 19. 12. 2000 (VersorgungsabschlagsG, BGBl. I S. 1786); Allgem. Durchführungshinweise zu § 85 a BeamtVG630
O. Verwaltungsorganisation; KBSt; Kommunalwesen; Protokoll; Zivile Verteidigung; Statistik
Richtlinien für den Einsatz der Informationstechnik in der Bundesverwaltung; Materialien der KBSt630
BGS. Bundesgrenzschutz
Verwaltungsvorschrift zur Änd. der Heilfürsorgevorschriften für den Bundesgrenzschutz – HfVBGS – v. 26. 7. 01636
IS. Innere Sicherheit
Erste allgem. Verwaltungsvorschrift zur Änd. der VS-Anweisung (1. VS-Anweisung ÄndVwV) v. 1. 7. 01641
Seite
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Bek. v. 9. u. 10. 5. u. 8. 6. 01, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden646
Bek. v. 10. 5. 01, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Brausetabletten mit 12 Vitaminen + Calcium zur Nahrungsergänzung646
Bek. v. 10. 5. 01, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Tablettenform mit Zusatz von Magnesiumoxid und Magnesiumcitrat647
Bek. v. 7. 6. 01, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln in Form von Mineral-Brausepulver und Brausetabletten647
Bek. v. 11. 6. 01, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit einem Zusatz von Eisen zu ernährungsphysiologischen Zwecken648
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