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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 1/1997

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
VwV v. 25. 11. 96 zu § 2 Abs. 2 der Heimaturlaubsverordnung v. 11. 11. 1991 (GMBl 1992 S. 50) i.d.F. v. 14. 4. 1992 (GMBl 1992 S. 407)2
Bundesministerium des Innern
Z. Zentralabteilung
Anordnung v. 11. 12. 96 über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern2
D. Öffentlicher Dienst
Bek. d. BPersA v. 25. 11. 963
RdSchr. v. 17. 12. 96, VwV zur Änderung der Beihilfevorschriften v. 17. 12. 19963
Bek. v. 19. 11. 96, Einführung der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung (Zusatzversorgung) für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes im Tarifgebiet Ost6
RdSchr. v. 25. 11. 96, Neuregelung der Vergütungen und Löhne für die Arbeitnehmer des Bundes in den Tarifgebieten West und Ost ab 1. 1. 1997; Durchführungshinweise6
RdSchr. v. 10. 12. 96, Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung; Dynamisierungsfaktoren n. § 181 Abs. 4 SGB VI für die Durchführung der Nachversicherung im Jahr 199719
O. Verwaltungsorganisation; Protokoll; Zivile Verteidigung; Kommunalwesen, Statistik
Bek. v. 27. 11. 96, Vereinbarung über die Freistellung von Wehrpflichtigen nach § 13 a Abs. 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG)19
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 21. 10. u. 25. 11. 96, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von jodiertem Speisesalz mit einem Zusatz von Kaliumfluorid20
Nichtamtlicher TeilSeite
Bek. v. 24. 10. 96, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 5 LMBG für die Verwendung von Zitronensäure-Ester der Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren für die Herstellung von Nahrungen auf der Basis von aus Casein durch enzymatische Hydrolyse hergestellten Peptiden21
Bek. v. 28. 10. 96, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Klebstoffen für die Zigarettenfilterlängsnaht mit einem Gehalt an Irganox 1010 (Pentaerythrityltetrakis (3-(3,5-di-tertbutyl-4-hydroxyphenyl)propionat) von bis zu 6 g je kg Klebstoff21
Bek. v. 28. 10. 96, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Klebstoffen für die Zigarettenherstellung unter Mitwirkung von Borsäure21
Bek. v. 13. 11. 96, Änderung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für die Verwendung von Farbstoffzubereitungen mit einem Zusatz von Glimmer (Schichtsilikate) zum Färben von Eiern22
Bek. v. 19. 11. 96, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden22
Bek. v. 27. 11. 96, Ausnahmegenehmigung n. § 37 i. V. mit § 47 LMBG – für den Import von Zigarettenpapier mit bis zu 4 Gewichtsprozent Kaliumchlorid und/oder mit bis zu 8 Gewichtsprozent Magnesiumhydroxid und – für das Herstellen und Inverkehrbringen von Zigaretten unter Mitverwendung dieses Papiers22
Buchbesprechung
Zwangsvollstreckungsrecht23
Bundesdisziplinarordnung23
Die Revision in den zivil- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren (ZPO, ArbGG, VwGO, SGG, FGO)23
metis