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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 45/1994

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 23. 9. 94, Diplomatische Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland1238
Bek. v. 16., 21. 9., 4., 5., 6., 7., 11., 13., 20. u. 24. 10. 94, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland1238
Bek. v. 30. 9., 17., 20., 25. u. 26. 10. 94, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland1239
Bek. v. 19., 22., 26., 29. 9. 5., 12. u. 13. 10. 94, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland1240
Bek. v. 13. 10. 94, Konsulate der Bundesrepublik Deutschland im Ausland1240
Bek. v. 24. 10. 94, Honorkonsuln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland1240
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
Anordnung v. 17. 8. 94, Benennung von Beamten und Angestellten des Bundes sowie von Beschäftigten der Deutschen Bahn AG zur Berufung als ehrenamtliche Richter bei Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten1241
IS. Innere Sicherheit
Bek. v. 7. 10. 94, Gefährdungen und Sicherheitsmaßnahmen beim Betrieb von digitalen Telekommunikationsanlagen1241
Bek. v. 11. 10. 94, Informationen zu Computer-Viren1242
Bek. v. 12. 10. 94, PRODUKTÜBERSICHT Zertifizierte IT-Produkte Zugelassene Kryptoverfahren Zugelassene Hardware Produkte für die materielle Sicherheit1242
A. Ausländer- und Asylangelegenheiten
Erl. v. 14. 10. 94 über das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl)1243
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
VwV v. 24. 11. 94 über Tierseuchennachrichten1245
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 21. 9. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diät-Cappuccino mit Zusatz des Süßstoffes Acesulfam-K und des Zuckeraustauschstoffes Polydextrose1246
Bek. v. 21. 9. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen fester Eierfarbenkonzentrate in Stäbchenform mit dem Zusatz einer Konservierungsmittelmischung aus 0,4 % Benzoesäure und 0,4 % PHB-Ester; Erweiterung um einen Zusatz von Glimmer (Schichtsilikate)1246
Bek. v. 21. 9. 94, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von jodiertem Speisesalz mit einem Zusatz von Kaliumfluorid1247
Bek. v. 21. 9. 94, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von jodiertem Speisesalz mit einem Zusatz von Kaliumfluorid1247
Seite
Bek. v. 27. 9. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Tofu und Tofupulver unter Mitverwendung von Gluconodelta-Lacton1247
Bek. v. 27. 9. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Wursterzeugnisses „Merguez nach französischem Rezept“, dem der Zusatzstoff Cochenille (E 120) zugesetzt wird1247
Bek. v. 30. 9. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer Trink- und Sondennahrung als bilanzierte Diät für Schul- und Kleinkinder bis 12 Jahre mit einem Zusatz von Selen1248
Bek. v. 4. 10. 94, Änderung und Verlängerung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von mit Vitamin A und Vitamin D angereichertem Speiseöl als vitaminisiertes Lebensmittel1248
Bek. v. 12. 10. 94, Erweiterung und Änderung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von diätetischen Süßwaren (Toffees) mit Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Polydextrose1248
Bek. v. 20. 10. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen von – fettfreier Salatcreme mit einem Zusatz von mikro-kristalliner Cellulose (E 460i) und Titandioxid (E 171) sowie – fettfreier Salatcreme mit einem Zusatz von mikro-kristalliner Cellulose (E 460i), Hydroxypropylstärke (E 1440), Hydroxypropyldistärkephosphat (E 1442) und Titandioxid (E 171)1249
Bek. v. 26. 10. 94, Erweiterung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von diätetischen Negerküssen für Diabetiker mit Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K sowie des Zuckeraustauschstoffes Isomalt und von Polydextrose1249
Bek. v. 26. 10. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von halbgefrorenen Getränkevarianten mit einem Zusatz von bis zu 150 mg/l Natriumbenzoat1249
Bek. v. 27. 10. 94, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Halsbonbons mit dem Zuckeraustauschstoff Maltidex 100 (Maltitsirup)1250
Bek. v. 27. 10. 94, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer Nuß-Nugat-Creme mit einem Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Lactit1250
Bek. v. 27. 10. 94, Änderung und Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von jodiertem Speisesalz mit einem Zusatz von Kaliumfluorid1250
Bek. v. 27. 10. 94, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von brennwertvermindertem Speiseeis der Sorte Fruchteis unter Mitverwendung von Inulin (Chicorée-Extrakt) und Maltodextrin sowie einem Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Isomalt1250
Bek. v. 27. 10. 94, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Eis mit Pflanzenfett unter Mitverwendung von Inulin (Chicorée-Extrakt), Maltodextrin, Molke und Molkenerzeugnissen sowie einem Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Isomalt und des Emulgators E 472b1251
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