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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 43/1993

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 20. 10. 93, Diplomatische Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland842
Bek. v. 11., 12., 18., 20. u. 28. 10. 93, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland842
Bek. v. 19. u. 29. 10. 93, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland843
Bek. v. 25. 10. u. 4. 11. 93, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland843
Bek. v. 22. 10. u. 4. 11. 93, Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland843
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 24. 11. 93, Änderung eines Kammerbezirkes beim Bundesdisziplinargericht843
Bek. d. BPersA v. 20. 10. 93, Beschl. Nrn. 81/93, 103/93, 107/93, 132/93, 182/93, 217/93 u. 248a/93843
Bundesakademie für öffentliche Verwaltung
RdSchr. v. 3. 11. 93, Langfristiger Austausch von Angehörigen der öffentlichen Verwaltung mit Frankreich und Großbritannien im Jahre 1994845
Bundesministerium der Finanzen
Zweite Änderung der Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahnen des mittleren Zolldienstes des Bundes. V. 26. 8. 1993853
Zweite Änderung der Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahnen des gehobenen nichttechnischen Zolldienstes des Bundes und des gehobenen nichttechnischen Dienstes der Bundesvermögensverwaltung. V. 2. 9. 1993853
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 27. 9. 93, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von diätetischer Roter Grütze, diätetischem Kochpudding sowie Dessertpulver für diätetisches Grießflammeri in verschiedenen Geschmacksrichtungen mit Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K854
Bek. v. 29. 9. 93, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von brennwertverminderten Fruchtgummi-Schaumbonbons ohne Zuckerzusatz mit einem Zusatz von Polydextrose855
Bek. v. 29. 9. 93, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Marzipanartikeln mit einem Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Lactitol855
Bek. v. 30. 9. 93, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von halbrohen geschnittenen Bratkartoffeln mit einem Zusatz von bis zu 2 g/kg Sorbinsäure856
Bek. v. 30. 9. 93, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden856
Bek. v. 4. 10. 93, Ausnahmegenehmigung für das Inverkehrbringen von Chlortabletten857
Bek. v. 6. 10. 93, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Chambelle Edelsalami mit 4 % original-französischem Camembert857
Nichtamtlicher TeilSeite
Bek. v. 12. 10. 93, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von diätetischen Lebensmitteln (Diätcremes und Diätdrinks) in verschiedenen Geschmacksrichtungen mit einem Zusatz von Spurenelementen857
Bek. v. 18. 10. 93, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von brennwertverminderten Negerküssen ohne Zuckerzusatz mit einem Zusatz von Polydextrose858
Bek. v. 18. 10. 93, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fleischerzeugnissen mit Zusatz von Isoascorbitsäure oder Natriumisoascorbat858
Bek. v. 21. 10. 93, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diät-Fruchtnektaren mit einem Zusatz des Süßstoffes Aspartam859
Bek. v. 21. 10. 93, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines diätetischen Getränks mit Zusatz des Süßstoffes Aspartam859
Bek. v. 21. 10. 93, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 i.V.m. § 47 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen von Tofu mit einem Zusatz von Glucono-delta-Lacton859
Bek. v. 26. 10. 93, Erweiterung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Süßwaren (Hartkaramellen) mit Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Isomalt und des Süßstoffes Aspartam859
Bek. v. 26. 10. 93, Verlängerung und Änderung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für den Zusatz von Zink für ein Cerealienprodukt auf der Basis von Reismehl und Keimlingen des Johannisbrotsamens für eine allergendefinierte Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern860
Bek. v. 26. 10. 93, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Importieren und Inverkehrbringen von Frühstücksceralien mit einem Zusatz von Eisen und dem Farbstoff Annatto (E 160b)860
Bek. v. 26. 10. 93, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von diätetischen Negerküssen für Diabetiker mit Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K sowie der Zuckeraustauschstoffe Isomalt, Sorbit und Polydextrose861
Bek. v. 27. 10. 93, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Speiseeis unter Mitverwendung von Frischkäse861
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
RdSchr. v. 2. 11. 93, Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen und der Immissionen862
Bek. v. 2. 11. 93, Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen und Immissionen; Berichtigung865
RdSchr. v. 2. 11. 93, Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen; Bek. geeigneter Meßgeräte866
Personalnachrichten
Auswärtiges Amt867
Bundesministerium des Innern867
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung867
Buchbesprechung
Geschichte des deutschen Beamtentums868
metis