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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 22/1998

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
V. Verfassung, Staatsrecht und Verwaltung
RdSchr. v. 5. 6. 98, Achtzehnte Bek. von Änd. der AVwV zum Personenstandsgesetz (Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden-DA)443
IS. Innere Sicherheit
Erste AVwV v. 6. 6. 97 zur Änd. der SÜG-Ausführungsvorschrift (1. SÜG-Ausführungsvorschrift ÄndVwV)444
Zweite AVwV v. 24. 11. 97 zur Änd. der SÜG-Ausführungsvorschrift (2. SÜG-Ausführungsvorschrift ÄndVwV)450
Erste AVwV v. 15. 6. 98 des Bundesministeriums für Wirtschaft zur Änd. der SÜG-Ausführungsvorschrift zum Fünften Abschnitt (§§ 24 bis 31) (1. SÜG-Ausführungsvorschrift ÄndVwV zum Fünften Abschnitt)450
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 28. 5. 98, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für die Verwendung von Eierlackfarben unter Mitverwendung von Glimmer (Schichtsilikate) zum Färben von Eiern; Verlängerung und Änd.454
Nichtamtlicher TeilSeite
Bek. v. 29. 5. 98, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von „Eiern nach Kaßler Art“, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden454
Bek. v. 29. 5., 5., 16. u. 23. 6. 98, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden454
Bek. v. 3. 6. 98, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Chlortabletten455
Bek. v. 5. 6. 98, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fischereierzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden455
Buchbesprechung
Die Revision in den zivil- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren (ZPO, ArbGG, VwGO, SGG, FGO)456
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