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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 24/2021

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
D. Öffentlicher Dienst
VwV. v. 31.3.21, Verwaltungsvorschrift zur fachtheoretischen Ausbildung nach § 38 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes im Rahmen des Aufstiegs durch fachspezifische Qualifizierung sowie zur Feststellung des erfolgreichen Abschlusses der fachspezifischen Qualifizierung nach § 38 Absatz 4 der Bundeslaufbahnverordnung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes (GntDAIVAufstVwV)538
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bek. v. 24.3.21, Bekanntmachung von Technischen Regeln; ASR A3.7 „Lärm”543
Bek. v. 24.3.21, Bekanntmachung von Technischen Regeln; ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten”557
Bek. v. 24.3.21, Bekanntmachung von Technischen Regeln; ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände”560
Bek. v. 24.3.21, Bekanntmachung von Technischen Regeln; ASR A3.5 „Raumtemperatur”561
Bek. v. 24.3.21, Bekanntmachung von Technischen Regeln; ASR A4.2 „Pausen- und Bereitschaftsräume”561
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bek. v. 11.3.21, Bekanntmachung der Änderung von Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches; Änderung der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse561
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. v. 18.3.21, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Behandeln von Schaleneiern durch direkte Einwirkung mit ultravioletten Strahlen und das Inverkehrbringen entsprechend behandelter Eier562
Bek. v. 18.3.21, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Behandeln von Schaleneiern durch direkte Einwirkung mit ultravioletten Strahlen und das Inverkehrbringen entsprechend behandelter Eier563
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
RdSchr. v. 18.2.21, Vollzug des Strahlenschutzrechts; Verwendung des Dosimeters „AWST-OSLAD 01” als amtliches Personendosimeter564
RdSchr. v. 18.2.21, Vollzug des Strahlenschutzrechts; Verwendung des Dosimeters „LPS-TLD-TD 09” als amtliches Personendosimeter564
metis