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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 34/1995

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 17. 7. 95, Diplomatische Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland722
Bek. v. 21., 27. 7. und 21. 6. 95, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland722
Bek. v. 1., 7., 11. u. 17. 7. 95, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland722
Bek. v. 21., 27., 29. 6., 5., 7., 12., 25., 31. 7. u. 10. 8. 95, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland723
Bek. v. 6. 7. 95, Konsulate der Bundesrepublik Deutschland im Ausland723
Bek. v. 27. 6. u. 6. 7. 95, Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland723
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
VwV v. 25. 8. 95 über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder724
O. Verwaltungsorganisation; Protokoll; Kommunalwesen, Statistik, Zivile Verteidigung
Bek. v. 13. 6. 95, Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer (FöV); Veröffentlichungen des FöV, Teil II727
Bundesministerium der Finanzen
3. Änderung v. 11. 7. 95 der Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahnen des mittleren Zolldienstes des Bundes – LAPO-mZD –729
Haushalt
RdSchr. v. 8. 8. 95, Vorläufige Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (Vorl. VV-BHO)732
Seite
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 18. 7. 95, Ausnahmegenehmigung für das Inverkehrbringen von Chlortabletten733
Bek. v. 18. 7. 95, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 5 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer diätetischen Fruchtzubereitung mit Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K zur Herstellung von Diät-Speisequark sowie des mit dieser Fruchtzubereitung hergestellten Diät-Speisequarks733
Bek. v. 20. 7. 95, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von diätetischer Vollmilch- und Zartbitterkuvertüre mit Zusatz des Süßstoffes Aspartam und des Zuckeraustauschstoffes Isomalt für das Überziehen und Inverkehrbringen von diätetischen Baumkuchen und Baumkuchenspitzen733
Bek. v. 20. 7. 95, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fruchtzubereitungen mit den Süßstoffen Aspartam und Acesulfam-K zur Herstellung von Diät-Fruchtjoghurts sowie der mit diesen Fruchtzubereitungen hergestellten Diät-Fruchtjoghurts in verschiedenen Geschmacksrichtungen734
Bek. v. 20. 7. 95, Änderung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fruchtzubereitungen mit den Süßstoffen Aspartam und Acesulfam-K zur Herstellung von Diät-Fruchtjoghurts sowie der mit diesen Fruchtzubereitungen hergestellten Diät-Fruchtjoghurts734
Bek. v. 24. 7. 95, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fruchtzubereitungen mit den Süßstoffen Aspartam und Acesulfam-K zur Herstellung von Diät-Fruchtjoghurts sowie der mit diesen Fruchtzubereitungen hergestellten Diät-Fruchtjoghurts735
Bek. v. 27. 7. 95, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen fester Eierfarbenkonzentrate in Stäbchenform mit dem Zusatz einer Konservierungsmittelmischung aus 0,4 % Benzoesäure und 0,4 % PHB-Ester735
Bek. v. 27. 7. 95, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Speiseeis mit einem erhöhten Zusatz von Mono- und Diglyceriden der Speisefettsäuren bis zu 0,5 %735
Bek. v. 27. 7. 95, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Eis mit Pflanzenfett unter Mitverwendung von Molke und Molkenerzeugnissen und einem Zusatz von Mono- und Diglyceriden der Speisefettsäuren bis zu 0,5 %736
Bek. v. 9. 8. 95, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Eis mit Pflanzenfett mit einem erhöhten Zusatz von Mono- und Diglyceriden der Speisefettsäuren bis zu 0,5 %736
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